#Duisburg: Kein Respekt für Gehende bei der Polizei – #Autopolizei #VizionZero #Respekt #Exklusion

Die Polizei jammert immer wieder über fehlenden Respekt. Respekt ist keine Einbahnstraße. Der Polizei mangelt es an Respekt vor den Verkehrsregeln und damit gegenüber der Bevölkerung, insbesondere den verletzlicheren Verkehrsteilnehmenden. Schon mehr als einmal sah ich Polizeifahrzeuge auf Gehwegen und/oder Radwegen stehen.

Gestern Nachmittag zeigte sich die Polizei Duisburg einmal mehr respektlos gegenüber Gehenden und hat den Fußweg in der Brückenstraße vollständig blockiert, obwohl auf der gegenüberliegenden Seite ausreichend Platz auf der Fahrbahn gewesen wäre und man höchstens eine Einfahrt blockiert hätte, die keine Feuerwehreinfahrt ist. Im Gegensatz zu Gehweg wäre das höchstens eine leichte Behinderung und keine Gefährdung gewesen, wie in diesem Fall.

Scheinbar hat die Autopolizei Duisburg mehr Respekt vor den Befürnissen des „richtigen Verkehrs“, als für Radfahrenden und Gehenden, wie man immer wieder merkt.

Wenn man nachfragen würde, käme wieder nur die Standardausrede, dass es ein Einsatz wäre, was natürlich in diesem Fall eine extrem lächerliche Ausrede wäre, da man beim Längsthalten deutlich schneller ist, als beim Rangieren in eine Parklücke.

§ 35 StVO erlaubt der Polizei zwar Sonderrechte, allerdings definitiv nicht auf dem Gehweg zu parken, wenn man genauso gut auf der Fahrbahn stehen kann:
„(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Das Parken auf Gehwegen verbietet sich in den allermeisten Fällen schon allein wegen der Thematik Unfallprävention und VisionZero, die allerdings scheinbar nicht richtig vermittelt wird, da man oft den Eindruck hat, dass die Polizei meint Hinweise auf Helme für Radfahrende würden reichen.

Aber auch der Bußgeld sagt klar, was das schwerwiegendere Vergehen ist:
In einer Ein- bzw. Aus­fahrt parken mit Behinderung => 15 €
Parken auf Gehweg mit Behinderung => 70 € + 1 Punkt
Parken auf Gehweg mit Gefährdung => 80 € + 1 Punkt
Sprich das Fahrzeug hätte in der Einfahrt parken müssen, weil es weniger schwerwiegend gewesen wäre.

Vermutlich gibt es nicht einmal ein Bußgeld, geschweige denn den Punkt, obwohl es ein klar erkennbares Fehlverhalten war. Habe das natürlich trotzdem angezeigt. Aber so etwas weckt natürlich schon Zweifel am Rechtsstaat, wenn man für KFZ rechtsfreie Räume duldet.

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