#Duisburg: Blitzerankündigung der Stadt gefährdet Menschenleben – #Autoschwurbelstadt

Die Stadt Duisburg veröffentlicht u. a. in der NRZ Hinweise, wo Blitzer stehen. Die Polizei kündigt inzwischen Kontrollen nicht mehr an:
„Die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wesentlicher Einflussfaktor für regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.“
Sprich, wenn man die Kontrollen mit Straßenangaben ankündigt, verringert sich logischerweise die subjektive Entdeckungswahrscheinlich in den Köpfen der Raser. Dass die Stadt Duisburg es dennoch macht verwundert.

Dieser Umstand hat bei mir dazu geführt mal nachzufragen, die vollständige Antwort ist unten angefügt, man ist beim Ordnungsamt Duisburg folgender Meinung:
„Aus hiesiger Sicht dienen die Ankündigungen der Kontrollen der Prävention und sollen generell die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr steigern.“
Auf welcher Basis man zu diesem Schluss kommt und wie die Ankündigung der Prävention dienen soll ist mir nicht plausibel. Wie kann eine Ankündigung von Kontrollen der Prävention dienen? Damit weichen Raser allenfalls auf andere Strecken aus und gefährden/töten dort Menschen oder fahren temporär regelkonform. Wie die Fachstrategie der Polizei NRW richtig feststellt. Man kann dies deutlich bei festen Blitzern sehen, wo davor abgebremst und danach wieder beschleunigt wird. Eine Eingrenzung, wo geblitzt wird, reduziert die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit erheblich.

Wenn man unterwegs sieht man ständig diverse Verstöße, angeblich hat das Ordnungsamt nicht genug Zeit um alle zu verfolgen. Zum Teil stimmt das vielleicht sogar, aber wenn man genug Zeit hat um täglich den Medien die Blitzer aufbereitet mitzuteilen, scheint man nicht gewillt vollen Personaleinsatz zu bringen für die Verfolgung von Verstößen.

Aus der Bevölkerung bekomme ich zudem mit, dass Raser auf andere Routen ausweichen, wenn geblitzt wird. So können einige sogar anhand der Anzahl der Raser feststellen, dass heute an einer bestimmten Stelle geblitzt wird ohne den Blitzer auch nur zu sehen. Dies hängt sicherlich nicht zuletzt mit der Ankündigung zusammen.

Raser gefährden Dritte. Bereits 1 km/h zu viel kann dabei den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Wird durch eine Ankündigung die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit gesenkt, steigt die Gefährdung für Dritte und wenn in mein Recht auf körperlicher Unversehrtheit eingegriffen wird.

Für jegliches Verwaltungshandeln gibt es eine Rechtsgrundlage. Und für eine derartige Bevorzugung von Autofahrenden gegenüber anderen Menschen, die sich nicht an Gesetze halten, braucht es selbstverständlich eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Oder kündigen Sie auch an anderen Stellen an, dass Sie vorbeikommen zur Kontrolle?

Aber wie man immer wieder merkt ist die Stadt Duisburg offensichtlich nicht an Verkehrssicherheit und Prävention interessiert, dazu wird einfach zu viel rechtswidriges Verhalten toleriert.

Antwortmail der Stadt:

Sie haben sich mit einer E-Mail – wegen der Veröffentlichung von Kontrollen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung – an Herrn Oberbürgermeister Link gewandt. Dieser hat Ihre Anfrage an den zuständigen Fachdezernenten weitergeleitet. Dieser hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Gleichzeitig haben Sie sich – ohne Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz – mit einer E-Mail an das Ordnungsamt gewandt und baten, eine Rechtsgrundlage zu benennen, aufgrund derer die Veröffentlichungen der Kontrollen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen, da Ihres Erachtens ohne das Vorhandensein einer konkreten Rechtsgrundlage die Veröffentlichungen nicht zulässig seien.

Mit Ihren Anfragen teilen Sie auch mit, dass die Polizei in NRW zukünftig keine Geschwindigkeitskontrollen mehr ankündigt. Diese Änderung der Praxis der Polizei war hier bekannt.

Die Kontrollen der Polizei unterscheiden sich in verschiedenen Punkten von den durch die kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführten Kontrollen. So darf z.B. die Polizei bei Ihren Kontrollen auch in den fließenden Straßenverkehr eingreifen und kann beim Anhalten von Autofahrern mit der Kontrolle eine Belehrung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer herbeiführen. Dies ist der Ordnungsbehörde nicht erlaubt.

Aus hiesiger Sicht dienen die Ankündigungen der Kontrollen der Prävention und sollen generell die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr steigern. Zudem ist keinem Fahrzeugführer bekannt, zu welcher Tageszeit Messungen durchgeführt werden.

Mit der Veröffentlichung beabsichtigter Kontrollen durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird nicht direkt in die Rechte Dritter eingegriffen und es gehen auch keine sonstigen Rechtswirkungen von der Veröffentlichung aus. Es handelt somit bei den Veröffentlichungen um sogenanntes „schlichtes Verwaltungshandeln“, für das die zuständige Behörde keine ausdrückliche Rechtsgrundlage benötigt.

Blitzer Symbolbild

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