#NRW: Erlass Sperrvorrichtungen prüfen – #Fahrrad

Erlasse vom Verkehrsministerium über die Bezirksregierung an die Kommunen kommen schon mal nicht dort an, wo diese hin sollen. Kann passieren. Aber damit auch die Allgemeinheit ein wachsames Auge auf die Verwaltung und deren Tätigkeit haben kann finde ich es wichtig, dass die Erlasse für alle zugänglich sind. Deshalb habe ich auch den Sperrpfostenerlass für die Öffentlichkeit angefordert und bekommen.

Mir fällt bei solchen Pfosten auf dem Radweg sofort die Karl-Jarres-Straße nahe der Pauluskirche ein, wo ein Pfosten quasi mitten auf dem Rad-Geh-Weg steht. Und wenn ich mich recht entsinne, erfüllt dieser nicht die Vorgaben des Erlasses.

Besonders der Punkt
„Sperrpfosten stellen durch die schlechte Erkennbarkeit aufgrund ihrer niedrigen Silhouette gefährliche Hindernisse für den Radverkehr dar und sollten daher im unmittelbaren Verkehrsraum von Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nicht verbleiben.“
dürfte der dortige Pfosten nicht erfüllen. Zudem verhindern die Pfosten nicht das Parken in dem Bereich, die KFZ parken einfach ein Stück weiter auf dem Gehweg. Hier braucht es mehr Kontrollen und Sanktionen. Genau das steht auch im Erlass:
„Allein zur Durchsetzung von Verkehrsverboten (Zeichen 250, Zeichen 260 etc.) dürfen die Verkehrseinrichtungen nicht angeordnet werden. Die Durchsetzung bestehender allgemeiner Verkehrsvorschriften und örtlicher Anordnungen ist Aufgabe der Verkehrsüberwachung.“

Aber die Durchsetzung ist ja leider an vielen Stellen nicht so gut. Würde man konsequent Verstöße ahnden, wäre weiteres Personal kein Problem. Wobei es auch technische Lösungen gibt.

Der Erlass ist aus meiner Sicht auf jeden Fall ein guter und wichtiger, um Hindernisse zu beseitigen, die insbesondere Lastenräder und ähnliche Fahrräder behindern.

Exemplarisches Bild von einem Gehparker auf der Karl-Jarres-Straße

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