Nach StVO dürfen Gehende nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m überholt werden. Alleine schon deshalb ist es fragwürdig mit einem größeren Fahrzeug in eine Fußgehzone zu fahren. Nach fragwürdiger war die Handlung des Ordnungsamtes in Essen an der riesigen Baustelle im Bereich des ehemaligen Kaufhofgebäudes am Hauptbahnhof in die Entstelle zu fahren und dann zu wenden. Dies hat nicht nur den Fußverkehrsfluss erheblich gestört, sondern auch Gehende gefährdet, da gerade in so einem Bereich auch mit plötzlich hervorkommenden Kindern gerechnet werden muss. Nicht wenige „Unfälle“ entstehen durch Rückwärtsfahrt.
Das Ordnungsamt hat zwar zu einem gewissen Grad Sonderrechte, allerdings an dieser Stelle aus meiner Sicht dagegen verstoßen. Man stellt sich zudem die Frage, was diese Aktion sollte in eine Engstelle einzufahren und dann auch noch zu wenden. Ist man beim Ordnungsamt zu bequem sich mal zu bewegen und das Fahrzeug so abzustellen, dass es niemanden behindert? Oder ist es Dominanzverhalten nachdem Motto ich KFZ du nur zu Fuß?
Aus Essen bekomme ich regelmäßig bei Twitter (heute murX) mit, dass es dort mit dem Verkehr nicht so gut läuft, weil die Behörden nicht ihren Verpflichtungen nachzukommen scheinen. Ob das vielleicht an einer Automentalität liegt?

