Gemäß Drucksache 23-1431 befinden sich, obwohl Asbest seit 1993 verboten ist noch immer Brandschutzklappen aus Asbest in der Rheinhausenhalle. Das ist vermutlich leider an vielen Stellen noch immer der Fall. Was man in der Drucksache allerdings unerwähnt lässt ist der Umstand, dass Brandschutzklappen alle drei Jahre geprüft werden müssen gemäß PrüfVO NRW § 1 i. V. m. § 2 und dass dafür natürlich auch die Brandschutzklappen geöffnet und geschlossen werden müssen. Das heißt auch hier fand eine Asbestexposition in den letzten Jahrzehnten statt.
Stellt sich die Frage, warum man diese Klappen nicht längst ausgetauscht hat. Lag es vielleicht daran, dass man lange die Absicht hatte die Rheinhausenhalle zu schließen oder war die Exposition den Verantwortlichen egal? Bekanntlich zählt jede einzelne Faser, wenn es z. B. um ein Mesotheliom geht.
Hat man bei diesen Tests überhaupt Vorsorgen für die Beschäftigen getroffen? Denn schließlich ergibt sich dies bereits aus dem Arbeitsschutz, plus weiterer Auflagen für Asbestarbeiten.