Behörden sind teilweise ziemlich im Bürokratie, aber auch Inkompetenz gefangen. Ausnahmsweise geht es mal nicht um die Stadt Duisburg, sondern um das Eisenbahnbundesamt (EBA).
Per IFG habe ich nach dem Brückenzustand der Eisenbahnbrücke der Hohenbudberger Straße in Rheinhausen gefragt, über die bekanntlich viele LKW zum Borgschenweg fahren. Wenn man so ein wenig an die Cölve-Brücke denkt und darüber wie viele Brücken in NRW marode sind, dann stellt sich natürlich die Frage in welchem Zustand diese Brücke ist. Also ob die noch stabil genug ist, dass der LKW drüber dürfen.
Da es über die Eisenbahn geht habe ich mich natürlich erst einmal ans EBA gewandt. Anstatt klar zu sagen, ob man die Information hat oder nicht, antwortet man nicht etwa per Email, sondern per Brief und dann nur darauf verwiesen mich an den Straßenbaulastträger zu wenden. Auf Nachfrage schrieb man dann ebenfalls per Brief, dass es egal wäre, ob die Informationen vorlägen, man wäre nicht berechtigt derartige Informationen rauszugeben, weil man nicht verfügungsberechtigt wäre. Kann sogar sein, dass das so zutrifft, was mich da mehr verwundert ist der Umstand, dass man statt einer Email, dass die Information nicht vorliegt einen Brief schreibt und diesen Brief dann auch noch falsch gestaltet. Warum so viel Aufwand, obwohl es auch einfacher geht.
Falsch in den beiden Schreiben ist zumindest, dass man diese: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ beendet. Erst einmal ist ohne Unterschrift natürlich sehr unhöflich, aber es stellt sich natürlich die Frage, ob das Schreiben überhaupt eine Unterschrift braucht. Es gibt viele Stellen die Schreiben einfach Team oder andere allgemeine Angaben.
Hier hätte dem Autor des Schreibens ein Blick in der VwVfG § 37 geholfen:
„(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“
Erst einmal ist zweifelhaft, dass es sich bei dem Schreiben des EBA überhaupt um einen Verwaltungsakt handelt, der Irrtum würde aber erklären warum man hier unnötig die Briefform verwendet hat. Blöd nur, dass eine Verwaltungsakt, der an einem Arbeitsplatz-PC erstellt wurde, trotzdem eine Unterschrift braucht. Beim Finanzamt wird eine automatische Einrichtung verwendet, beim EBA mit Sicherheit nicht. Außerdem gäbe es hier dann noch weitere Verstöße gegen die erforderliche Form eines Verwaltungsaktes. Wenn ich wollte könnte ich auch nächstes Jahr noch dagegen klagen. Vielleicht ist das auch das wirkliche Problem, warum so vieles in Deutschland nicht richtig klappt. Zu viele Menschen in Behörden haben keine Ahnung, wie man richtig bürokratisch arbeitet und versuchen mit Halbwissen nach außen zu wirken, was bei Leuten, die sich etwas auskennen sofort durchschaut wird. Vielleicht muss in Wirklichkeit nicht Bürokratie abgebaut, sondern die Kompetenz der Anwendenden gesteigert werden.
Pingback: #Duisburg: Wie marode ist die Brücke Hohenbudberg? – #Rheinhausen | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg