GO-§-24-Antrag: Wirksam gegen Bewuchs bei Rad- und Gehwegen vorgehen – #Duisburg

Nach meinem Beitrag vom 15.10.2023 habe ich festgestellt, dass an vielen Stellen die Pflege nicht richtig durchgeführt wird. Ob und wer der Eigentümer ist, interessiert mich nicht, mit interessiert nur, dass man den Geh- und Radweg durchgängig nutzen kann. Folgerichtig habe ich deshalb nachfolgenden GO-§-24-Antrag eingereicht

Es wird beantragt die Straßenreinigungssatzung so zu ändern, dass sobald der Gehweg zu mehr als 50 cm (oder !/3, je nachdem was eher zutrifft) zugewachsen ist, die Wirtschaftsbetriebe sofort handeln können und die Leistung zu marktüblichen Kosten den Eigentümern in Rechnung stellen können.
Zugleich muss das für Firmen lächerliche Bußgeld von 250€/500€ zumindest so angepasst werden, dass bei Firmen mit jedem Tag Verzug einmal das Bußgeld erhoben werden kann und auch wird.

Begründung:
In diesem Jahr waren zahlreiche Gehwege mitunter vollständig zugewachsen. Besonders oft fiel Bewuchs im Umfeld von Bereichen der Deutschen Bahn auf.

Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung gehört zur Reinigungspflicht:
„Die Reinigung umfasst unabhängig vom Verursacher die Beseitigung von Unrat und auch von jeglichem Bewuchs (z. B. „Unkraut“, Moos, Algen, Flechten).“
Dieser Pflicht kommen Eigentümer immer wieder nicht nach. Teilweise ist es nur leichter Bewuchs, aber teilweise ist der Weg auch nicht mehr benutzbar. Bei leichtem Bewuchs stört das nur selten und ist sogar eine ökologische Ergänzung, bei starkem Bewuchs werden aber zumindest Rad- und Fußverkehr beeinträchtigt.

Das angehängte Bild zeigt den Bereich Kruppstraße 1 in Rheinhausen, der bereits Anfang August den Wirtschaftsbetrieben gemeldet wurde, trotzdem war das Hindernis Mitte Oktober noch immer nicht beseitigt gewesen. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen gefährdet werden, weil die Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Eine Ursache dafür kann sein, dass die Straßenreinigungssatzung nicht ausreichend Vorgaben macht, ab wann zu handeln ist. Gerade bei schmalen Gehwegen ist Bewuchs aber schnell ein Problem.

Insbesondere auch für Menschen mit Visuellen- oder Bewegungseinschränkungen stellen solche Hindernisse eine erhebliche Gefährdung dar.

Einnahmen können ja dazu verwandt werden den Service zu verbessern oder die Gebühren zu senken.

Ergänzung
Von den WBD bekam ich nach dem Einreichen des Antrags folgende Antwort (Auszug):
„wir nehmen Bezug auf Ihr Anliegen bezüglich der Überhänge im Bereich der Kruppstr. Der genannte Bereich wurde mehrfach durch unseren Fachbereich kontrolliert. Insgesamt wurde der verantwortliche Eigentümer dreimal angeschrieben und aufgefordert, einen Rückschnitt zu veranlassen. Dieser Aufforderung wurde nicht nachgegangen. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR haben keine Handhabe, eine Ersatzvornahme zu veranlassen. Daher werden wir die Sachlage der Stadt Duisburg, dem Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement vortragen und darum bitten, die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.“

Busch Kruppstraße

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3 Responses to GO-§-24-Antrag: Wirksam gegen Bewuchs bei Rad- und Gehwegen vorgehen – #Duisburg

  1. Maccabros sagt:

    Es sind in vielen Fällen die Privatanlieger, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.
    Es wäre hilfreich für Satzung bzw. die Rechtssprechung zu ändern, ohne denen erst einmal eine Frist zu geben, wobei die Stadt eh verpflichtet ist, vorher zu handeln wenn Gefahr im Verzug ist.
    Bilder von den netten Mitbürgern in die unsozialen Medien, vielleicht kommen sie dann eher ihrer Pflicht nach…

  2. Pingback: #Duisburg: Wirtschaftsbetriebe gegen freie Rad- und Gehwege – #Autoschwurbelstadt #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

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