#NRW: S-Pedelec-Erlass gefährdet Radfahrende – #RuntervomRadweg

Nachdem ich den Erlass bzgl. S-Pedelec nicht Online fand, habe ich diesen per Frag den Staat angefragt. Erstens, damit der für alle zugänglich ist und zweitens, weil das Verkehrsministerium NRW bei meiner Frage nach der Anzahl der gebührenpflichtigen Parkplätze auch nach langer Zeit noch nicht geantwortet hat.

Die Antwort des Ministeriums befindet sich hier.

Ich hatte es bereits im Juli befürchtet, dass der Erlass nichts taugen wird und genauso ist es gekommen. Nicht mit einem Wort wird der Mindestabstand als Kriterium erwähnt, obwohl in dem Erlass klar gesagt wird, dass S-Pedelec KFZ sind. Trotzdem will man diese außerorts auf Fahrradwegen usw. fahren lassen, obwohl hier die Geschwindigkeitsdifferenz groß ist und bei einer üblichen Breite zwischen 2 m und 2,5 der Abstand von 2m außerorts definitiv nicht eingehalten werden kann.

Zumindest geht man auf die Gefahr bei Einfahrten ein, weil Autofahrende natürlich nicht mit so schnellen „Fahrrädern“ rechnen.

Der Gesamteindruck ist, dass man S-Pedelec möglichst von der Straße verdrängen will, damit der „richtige Verkehr“ als PKW und LKW schneller fahren können.

Was das zweite Schreiben angeht, habe ich bewusst nicht per Email gefragt, weil ich bei einer Anfrage nach IFG bessere Chancen habe die Information zu bekommen. Und wie gesagt dürfte das auf für die Allgemeinheit interessant sein.

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