#Duisburg: Rücksichtslose Baustelle der Awo in der Innenstadt – #Exklusion

Für einen Einrichtung, welche sich u. a. um Ältere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität kümmert ist die Awo erstaunlich unsensibel für diese Thematik im Alltag. Man muss hier schon von bewusster Exklusion ausgehen, wenn so rücksichtslos gearbeitet wird.

Die angehängten Bilder zeigen das von der Awo übernommene Gebäude der Stadtwerke, an dem scheinbar umbauten stattfinden, die ziemlich klar zum Ausdruck bringen, dass Menschen mit eingeschränkter Behinderungen der Awo egal sind.

Man sieht hier einen abgesperrten Gehweg und einen Parkplatz, auf dem die Gehenden ausweichen sollen, allerdings gibt es hier eine deutliche Barriere. Von Barrierefreiheit kann hier also nicht die Rede sein. Es bleiben höchstens 80 cm zwischen Gerüstbeinen und dem Kantstein, was für Rollstühle ein Problem darstellen dürfte, da hier mind. 1 m vorgesehen sind. Zudem dürfte es mit so hohen Kanten zumindest schwierig sein.

Auf den Bereich neben dem Gerüst kann man auch nicht ausweichen, weil erstens zu dicht an der Fahrbahn und zweitens dort weitere Hindernisse errichtet wurden. Eigentlich müsste man hier aus meiner Sicht sogar schon von einem gefährlichem Hindernis nach StGB 315b sprechen, da Rollstuhlfahrende dazu gezwungen werden auf die Fahrbahn auszuweichen. Alternativ müssten riesige Umwege in Kauf genommen werden.

Das verwundert mich bei der Awo, da man gerade dort eigentlich mehr Gespür für eingeschränkte Mobilität erwarten sollte.

Update 11.10.2023

Mir liegt inzwischen nachfolgende Antwort der Awo vor:
„Hier war uns die Engstelle auch schon negativ aufgefallen. Das Gerüst hatte zwar eine lichte „Durchgangsbreite“ von mehr als 1m ( so wie bestellt ); Allerdings ist dabei vor Ort die Randsteinkante nicht beachtet worden, so dass tatsächlich nur ca 80cm in einer Ebene verblieben. Das ist natürlich so nicht richtig und das gilt auch vor allem für die AWO. Das mußte geändert werden und ist inzwischen auch geändert. Das dauerte wegen der schlechten Verfügbarkeit des Unternehmers leider ein paar Werktage.
Wir haben dabei natürlich in enger Abstimmung mit der Bauordnung der Stadt Duisburg agiert.
Die Randsteinkanten erhalten an den Kopfseiten noch eine Rampe aus Kaltasphalt, so dass die Begehbarkeit mit Rollatoren, bzw die Befahrbarkeit mit Rollstühlen o.ä. besser möglich ist.

Wir gehen davon aus, dass damit ein ärgerliches und unnötiges Hindernis beseitigt ist.“

Eine Rampe finde ich jetzt nicht so eine gute Idee, besser wäre es gewesen, den Gehweg auf ein Niveau zu bringen.

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