Vor längerer Zeit schrieb ich der Polizei Duisburg wegen Kontrollen des Mindestabstandes und bekam eine Antwort, die man eigentlich als Arbeitsverweigerung betrachten muss.
Dabei zeigt die Polizei Hannover, wie einfach das geht. Was die Kontrolle aber auch zeigte, dass es bei 77 Kontrollen 25 Verstöße gab. Das heiß etwa 1/3 der Autofahrenden verstießen gegen den Mindestabstand und gefährdeten dadurch Menschenleben.
Kann man als Polizeibehörde, bei derartig vielen Verstößen allen ernstes inaktiv bleiben? Die Polizei Duisburg hat m. W. bis heute keine Kontrollaktionen durchgeführt. Obwohl es ja genug Stellen geben würde. Mir fällt auf Anhieb der Flutweg ein. Dort werden Minderjährige auf dem Weg zur Schule mit Sicherheit oft zu dicht überholt. Aber in Duisburg kann man scheinbar nur davon träumen, dass mal gezielt auf Mindestabstand kontrolliert wird, obwohl es definitiv möglich ist.
Pressemeldung der Polizei Hannover
POL-H: Polizei kontrolliert den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden am Nienstedter Pass
Hannover (ots)
Die Fahrradstaffel der Polizei Hannover hat am Samstag, 05.08.2023, gemeinsam mit der Polizei Barsinghausen den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden auf dem Nienstedter Pass kontrolliert. Dabei stellten sie bei der dreistündigen Kontrolle bei 25 von 77 Überholvorgängen eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Überholabstands von 2 Metern fest.
Für die Kontrolle des Seitenabstandes beim Überholen der Radfahrenden wurden die bereits erfolgreich in der Praxis erprobten Kreidemarkierungen als Referenzpunkte auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei einer Unterschreitung des außerorts vorgeschrieben Überholabstandes von 2 Metern wurden die Verstöße durch die Einsatzkräfte dokumentiert. Die Autofahrenden wurden bei einem Verstoß direkt auf Parkplatz Nienstedter Pass angehalten und kontrolliert. Des Weiteren wurden die Radfahrenden ebenfalls angehalten um die Lenkerbreite der Fahrräder zu dokumentieren. Es wurden bei 77 Kontrollen insgesamt 25 Verstöße festgestellt. Ein Verstoß beinhaltet ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Die meisten Fahrzeugführer waren sich des Verstoßes nach Ansprache bewusst und waren einsichtig. /hgt, bo
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