Nachdem nun zum dritten Mal das gleiche Fahrzeug die Feuereinfahrt blockierte, ist es an der Zeit zu eskalieren. Der erste Schritt ist hier die Halterauskunft.
Auf der Seite der Stadt Duisburg gibt es die Unterseite: Fahrzeug- und/oder Halterauskunft
Dort steht u. a.:
„Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können immer dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.“
Das Freihalten der Feuerwehreinfahrt ist ein Rechtsanspruch. Soweit so klar, allerdings wird es danach extrem verschwurbelt:
„Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.“
aber man soll das ganze schriftlich darlegen und zugleich steht etwas von persönlicher Vorsprache.
Wie der konkrete Ablauf ist und wohin man sich mit dem schriftlichen Antrag wendet bleibt völlig unklar. Es wird nur eine Emailadresse angegeben.
Weiter heißt es:
„Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!!!!!.“
Mehrere ! heißt im Internet eigentlich Schreien. Digitalisierung ist hier offensichtlich genauso mangelhaft, wie die Fähigkeit verständlich zu schreiben, was man tun muss.
Also habe ich an die Emailadresse beschrieben, was passiert ist und einen Bildbeweis angehängt und natürlich die Anschrift hinzugefügt, als Antwort auf mein Schreiben, gab es:
Guten Morgen,
aus datenschutzrechtlichen Gründen, darf ich Ihnen diese Auskunft nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Also quasi eine komplette Ablehnung, wenn man es genau nimmt. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne Begründung. Dies ist natürlich rechtswidrig. Passt aber zum inkompetenten Gesamteindruck der Autoschwurbelstadt Duisburg. Vermutlich kennt die Person nicht einmal die konfuse Unterseite.
Erst einmal ist Datenschutz kein Täterschutz, weiterhin verhindert Datenschutz auch nicht die Halterauskunft in begründeten Fällen wie diesen.
Sowohl der Auftritt der Stadt Duisburg zum Thema, wie auch die Antwort sind einer Behörde unwürdig und einfach nur peinlich. Man muss wohl erst juristischen Beistand einschalten, damit es fluppt.
Duisburg ist (schl)echt
Leitstelle der Polizei hilft sofort: Tel. 2800
Zweifelhaft, dass die Polizei telefonisch Auskunft erteilt, sollte dies doch der Fall sein, wäre das mit Sicherheit nicht zulässig.
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