#Duisburg: Zu viel Toleranz für rücksichtslose Egoisten – #RuntervomGehweg

In Duisburg halten offensichtlich viele nichts von den Verkehrsregeln. Abgebildet mal wieder ein besonders krasser Fall von Gehwegblockieren durch KFZ-Lagerung.

Man sieht hier ein KFZ, dass extrem weit in den Gehweg ragt und diesen zu mehr als der Hälfte blockiert. Es handelt sich hier um einen Schulweg.

Es verbleiben weniger als 1,2 m womit nach aktueller Rechtsprechung eine Behinderung vorliegt.

Warum machen eigentlich solche Egoisten deren Probleme zu einem der Allgemeinheit? Wenn man sich ein zu langes Fahrzeug anschafft, dann muss man halt einen entsprechenden Lagerplatz mieten und nicht einfach den Raum für Gehende annektieren. Versteht sich von selbst, dass es da eine Anzeige gab, aber was nützt das, wenn das trotz Hinweis an die Stadt ständig passiert in dem Bereich. Duisburg ist viel zu Tolerant bei der derartiger Verkehrsgewalt gegen Gehende.

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2 Responses to #Duisburg: Zu viel Toleranz für rücksichtslose Egoisten – #RuntervomGehweg

  1. Henning Hüfken sagt:

    Ich habe Nachbarn, welche sich ca. 45x im Jahr für eine MPU qualifizieren würden, wenn das Ordnungsamt Duisburg seine Aufgaben richtig bzw. ausreichend wahrnehmen würde (tägliches Parken mit Behinderung >1h auf Gehweg). Was nützt ein verschärfter Tatbestandskatalog des KBA im Bereich falsches Halten und Parken auf Rad- und Gehwegen (der „Spaß“ fängt jetzt bei 55€ an und schnell sind auch Punkte fällig), wenn die Kontrolldichte gegen Null geht. Ich hatte vor Jahren den Fall, das Falschparker auf dem Gehweg, welche auch meine Fahrzeuge auf dem Grundstück blockierten nicht sanktioniert wurden (durch die Mitarbeiter das OA Duisburg, erst nach eigener schriftlicher Anzeige) und die Mitarbeiter des OA Duisburg vor Ort eine Täter-Opfer-Umkehr gemacht haben, denn ich dürfte nur das Grundstück an Stellen mit abgeflachten Bordstein verlassen und sonst nicht (*WTF). Erst nach einer eMail an den Leiter des OA Duisburg mit Verweis auf die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 1971 (was ist eine Einfahrt), wurde die Sache zu meinen Gunsten geklärt (Bußgelder + kurzfristige höhere Kontrolldichte). Mit den „Erlösen“ aus den Bußgeldern könnte man relativ einfach qualifiziertes Personal bezahlen, man muss es nur wollen.

    • ulrics sagt:

      Bei Behörden ist noch viel Spielraum nach oben.

      Was die einfahrt angeht, kann man das auch bei immer gleichen Täter auch zivilrechtlich klären (Abmahnung auf Unterlassung).

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