Frage mich gerade, was das rechtlich wäre, wenn man bei Falschparkenden die Nummernschilder entfernt und zum Beispiel unters KFZ tut.
Also ein Diebstahl wäre das ja nicht, da man keine Absicht hat sich die Nummernschilder anzueignen.
Nötigung sehr ich jetzt hier auch nicht.
Eine Sachbeschädigung ist es auch nicht, da ja alles reversibel ist. Es denn natürlich man würde etwas beim Entfernen beschädigen.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es auch nicht, da ein Fahrzeug ohne Nummernschild nicht gefährlicher ist, als mit.
Auch Kennzeichenmissbrauch erscheint mir nicht zutreffend. Man müsste eine rechtswidrige Absicht haben, mir fällt hier allerdings keine ein. Das Nummernschild wird auch nicht verändert. Beseitigt wird es auch nicht, da es nur temporär woanders ist. Verdecken tut man es auch nicht. Die Erkennbarkeit ist natürlich beeinträchtigt, aber was wäre hier dann die konkrete rechtswidrige Absicht?
Da Autofahrenden sich vor Fahrtantritt überzeugen müssen, dass alles am Fahrzeug funktioniert und die Nummernschilder ja nicht weg sind, wenn man genau hinschaut, dann ginge das Fahren ohne Nummernschild voll auf die jeweiligen Autofahrenden. Jedenfalls eine interessante rechtliche Frage, die ich natürlich nur rudimentär bewerten kann.
Mit der gleichen Argumentation könnte ich einiges am Pkw entfernen und darunter legen, aber ich sehe es schon als eine Art von Sachbeschädigung an, da hier jemand mit Vorsatz etwas an dem verkehrstüchtigen Fahrzeug mutwillig verändert, auch wenn ich vor Beginn der Fahrt einiges prüfen müsste, Hand aufs Herz, wer macht das immer und komplett?
Klingt fast so wie die intelligenten Leute der sogenannten letzen Generation, die gutes im Sinn haben, handeln und dann erstaunt sind über die Folgen oder was passieren hätte können…
Ich würde mir einen sehr guten Rechtsverdreher suchen und der würde etwas finden… unabhängig davon, dass ich falsch geparkt habe und mich dafür zu verantworten habe…
Wenn es reversibel ist, liegt keine Beschädigung vor. Das ist juristisch eindeutig und da wird vor Gericht auch niemand etwas dran ändern.
Und wenn jemand nicht komplett prüft ist er/sie/es selbst schuld.
Das gleiche könnte ich dann mit allen Sachen von anderen Leuten machen, Fahrrädern, Mofas, Roller, Häuser usw…es würde mich sehr wundern wenn da ein Advokat nichts strafrechtlichrelevantes finden würde…
Wie willst du das mit anderen Sachen machen? Da kann man kein Nummernschild abmachen.
Moin, es ging um den Fakt, an fremdes Eigentum Hand anzulegen, ob abgeschraubt oder versteckt, juristisch ist das garantiert nicht in Ordnung…
Solange nichts beschädigt wird ist ziemlich viel erlaubt. Niemand ist ja gezwungen das rechtswidrig irgendwohin zu stellen. Selbst Sachbeschädigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar und auch nicht schadensersatzpflichtig.
Was rein rechtlich erlaubt ist oder nicht, lasse ich mal dahingestellt, aber wer ungefragt an mein Eigentum geht sollte Reaktionen erwarten, wobei ich Glückwünsche weniger in Betracht ziehe…
StGB § 241 Bedrohung
StGB § 223 Körperverletzung
Das Vorab zu veröffentlichen zeigt klar den Vorsatz.
Wie gesagt, ich bin kein „Rechtsverdreher“ und wenn ich sage, dass ein ungenehmigtes Handanlegegen an mein Eigentum mit kaum auszuschließenden Beschädigungen nicht mit einer Glückwunschreaktion begleite, sehe ich daraus keinen Vorsatz, aber die Reaktion hier und der ursprüngliche Text an sich, zeigt ein merkwürdiges Verständnis von Eigentum, Selbstjustiz und dem Messen mit zweierlei Maß…
Echt? Wer verhält sich den Falsch? Die Person verantwortlich für die fehlerhafte KFZ-Lagerung und die Behörden setzen Recht und Gesetz nicht bzw. nur sehr unzureichend durch.
Eigentum verpflichtet, wer sich nicht gegenüber Allgemeingut verpflichtet fühlt, gibt damit auch einen Teil der Rechte auf.
Wer sich nicht gegenüber Allgemeingut verpflichtet fühlt, gibt einen Teil seiner Rechte auf?
Auch wenn ich im Grundsatz gegenüber den Falschparkern eine ähnliche Auffassung hege, so ist mir diese Stelle im Strafgesetzbuch nicht geläufig und wer bestimmt ab wann ich welche Rechte automatisch verliere???
Das würde ich gerne mal mit Experten in dem Rechtsbereich diskutieren…
Spontan fällt mir da nur eine Stellungnahme vom Bundestag ein.
Im Zweifelsfall immer Gerichte.
Nun ja, Petitionen sind nett, selten rechtsverbindlich und wie heißt es abschließend dort?
Vorsatz ist nicht erlaubt, wobei die Frage aufkommt wie man das Eine oder das Andere letztendlich beweisen soll…
Vorsatz ist, wenn man einen Vorschlaghammer dabei hat und das KFZ zu Klump haut, kein Vorsatz ist, wenn man sich durchquetschen muss. Dabei müsste der Halter erst einmal beweisen, dass der Kratzer nicht vorher schon da war und dann dass der Kratzer absichtlich entstanden ist. Dies dürfte rechtlich nicht machbar sein.
Zumal dann natürlich die Frage käme ob es nicht Nötigung war.
Einigen wir uns darauf, dass im Fall der Fälle ein Richter, eine Richterin darüber entscheidet, was wer gemacht hat und oder was vermeidbar war.
Abschließend dazu noch, das mich die Falschparker ebenso nerven, nur von Selbstjustiz oder Selbsthilfe halte ich nichts, wobei die Rechtsprechung in Deutschland meist eh ein Witz ist.
Belassen wir es dabei.
Schöne Wochemitte …