Parkraumüberwachung „Heßler Markt“ – #Gelsenkirchen #Datenschutz

Da berichtet die NRZ über Parkraumüberwachung und Datenschutz beim „Heßler Markt“ in Gelsenkirchen „vergisst“ aber andere Betroffene auch nur mit einem Wort zu erwähnen. Das System von Parkvision scheint nicht nur das Kennzeichen zu erfassen, sondern auch Gesichter bei der Einfahrt zum Parkplatz und dem Zugang zum Geschäft. Es gibt viele Menschen, die nutzen kein KFZ zum Einkaufen. Geht schließlich auch problemlos ohne.

Das heißt das System von Parkvision erhebt biometrische Daten von Menschen, die gar nicht betroffen sind von der Thematik Parken, somit ist es rechtswidrig diese Daten zu erheben. Mehr noch gibt es ja bereits eine einfache datenschutzkonforme Methode für Parkgebühren mit einer Schranke, wie es bei Parkhäusern üblich ist. Da kann dann an der Kasse völlig anonym bezahlt werden.

Das wäre dann auch fair, wenn die Parkkosten nur auf diejenigen umgelegt werden, die auch wirklich parken und man diese Kosten nicht an jeder Supermarktkasse mitbezahlen muss, wenn man sich ökologisch verträglich bewegt.

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