Mit Amtsblatt 43 gab die Bezirksregierung Köln bekannt (hier auch Online), dass die Firma RWE Power AG in Köln bei ihrer Kraftwerksabfalldeponie Inden II in Eschweiler-Neu-Lohn ein Anpassung von Abfallzuordnungswerten und -untersuchungsparametern vornehmen darf ohne, dass eine UVP notwendig ist.
Scheinbar werden durch die Änderungen die bisherigen Regelungen an die aktuellen Vorgaben der Deponieverordnung angepasst. Ob sich daraus auch Vorteile für RWE ergeben war dem Amtsblatt nicht zu entnehmen.
Eine Anschrift konnte nicht gefunden werden.
Wer mehr wissen möchte kann dies sicherlich bei der Bezirksregierung Köln nachfragen.