Hitzefrei gibt es auch für Beschäftigte

Es versteht sich von selbst, dass der Unternehmerverband in einem Zeitungsartikel zum Thema Hitzefrei etwas anderes behauptet, aber die ASR A3.5 Raumtemperatur gibt hier Klarheit:
„Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
– technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
– organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
– persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.

Das heißt sind 36 °C im Büro und der Arbeitgeber tut nichts, so ist das Büro kein Arbeitsplatz mehr und darf folglich nicht genutzt werden. Wenn es keine Alternativen gibt, kann die Arbeitsleistung auch nicht erbracht werden.

Wobei gute Arbeitgeber auch bereits vorher Maßnahmen treffen.

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