Da ich immer mal wieder Begegnungen mit Rechthabern habe, die leider keine Ahnung von Verkehrsregeln haben, hier mal ein paar Beispiele für strittige Punkte.
In § 12 StVO ist das Halten und das Parken geregelt. Für Gehwege gilt, dass nur dort das Parken auf Gehwegen zulässig ist, wo es durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist.
Dies gilt natürlich für alle Fahrzeuge mit Nummernschild dran. Auch für den, auf diesem Bild gezeigten unzulässig geparkten Anhänger.
