Breite LKW-Parkplätze

Um das Thema LKW-Parkplätze bzw. die Verkehrsprobleme auf Logport I weiter voran zu treiben versuchte ich herauszubekommen, welche Vorgaben es für derartige Parkplätze gibt. Im Netz wurde ich bei einer Suche nach Vorgabe allerdings nicht fündig.

Deswegen fragte ich nun beim Landesverkehrsministerium nach:

Sehr geehrte Personen,

wie ich diversen Unterlagen Entnahm dürfen LKW bis zu 2,60 breit sein. Folglich müssten Parkplätze eine entsprechende Größe haben.

Allerdings fand ich nirgendwo Vorgaben, wie etwa 3 m oder 3,5 m für die LKW-Parkplatzbreite.

Deshalb bitte ich um Auskunft, wo diese Vorgaben stehen und welche Größe vorgegeben ist.

Ebenfalls wüsste ich gerne, ob eine 6,5 m breite Straße mit Verschmälerung durch parkende Fahrzeuge für Schwerlastverkehr geeignet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Mal sehen was es für eine Antwort gibt.

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