Auf eine nächtliche Ruhestörung durch die Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei reagiert man nicht mit einer Beschimmpfung, sondern mit einer Strafanzeige. Störung der Nachtruhe durch Lärm gleich welcher Art hat schwerwiegende Folgen, wie unlängst für Fluglärm Prof. Thomas Münzel feststellte.
Auch ein Einsatzhorn darf nicht so ohne weiteres betrieben werden. „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“ § 35 Abs. 8 StVO. Die Nachtruhe fällt ganz klar unter die Ordnung und so etwas wie Regressforderungen, was von einzelnen Stellen angeführt wird ist kein Grund die ohnehin durch zahlreiche andere Lärmquellen eingeschränkte Nachtruhe noch weiter zu beschneiden.
Respekt ist auch in gegenseitiger Rücksichtnahme begründet. Ich mache Platz bei Blaulicht, dafür erwarte ich aber auch keine nächtlichen ‚Weckrufe‘.