Theoretische Lösung für Plakatspam in Duisburg

In der Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung § 4 steht:
Wildplakatieren und sonstiges Verunreinigen
(1) Das unbefugte Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten und gleichartigen Werbemitteln – Wildplakatieren – sowie jedes unbefugte Verunreinigen, Beschmieren, Bemalen, Bekleben oder Besprühen an bzw. von Verkehrsflächen und Anlagen, Bäumen, fremden baulichen Anlagen im Sinne der Bauordnung NW, insbesondere Hauswände, Zäune, Litfasssäulen und sonstige Anschlagflächen, ist verboten.
(2) Wer entgegen den Verboten des Abs. 1 wildplakatiert oder hierzu veranlasst oder sonstige Verunreinigungen vornimmt oder vornehmen lässt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft bei Plakaten oder gleichartigen Werbemitteln ebenso denjenigen (z. B. Veranstalter), auf den sich diese beziehen.

Damit hat das Ordnungsamt eine unmittelbare Handhabe gegen Plakatspammer, wenn diese ihren Müll an Häuserwände kleben. Da frage ich mich, warum dass Ordnungsamt nicht mehr von sich aus aktiv wird. Wildplakate hängen schließlich regelmäßig genug rum.

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