Wie das Bild unten zeigt hat zumindest die Filiale der Santander Bank in Rheinhausen Innenstadt nicht den vorgeschriebenen Hinweis auf Videoüberwachung. Eine Bank ohne Videoüberwachung wäre ungewöhnlich, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass aus Kostenersparnis komplett verzichtet wurde, halte ich dies für eher unwahrscheinlich. Somit läge hier ein kompletter Verstoß gegen das BDSG vor, da nicht einmal auf den Umstand der Überwachung hingewiesen wurde.
Das LDI wurde bereits wegen der Santander Bank und der Targo Bank angeschrieben. Wenn die schon diese Kameras überall betreiben müssen, sollen die sich gefälligst auch an die Regeln halten.
