Hier der abgeschriebene Wortlaut des Briefes:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Herr Oberbürgermeister Link hat Ihr Schreiben vom 21. Januar zuständigkeitshalber an den Stadtentwicklungsdezernenten, Herrn Beigeordneten Tum, weitergeleitet. Auch Ihr Schreiben an den Rat der Stadt wurde entsprechend weitergeleitet, da der Oberbürgermeister Vorsitzender des Rates ist. Herr Tum hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Derzeit liegen der Stadt Duisburg lediglich die auch der Öffentlichkeit zugänglichen Absichtserklärungen des Flughafens Düsseldorf zum geplanten Planfeststellungsverfahren vor. Hiernach möchte der Flughafen Düsseldorf, wie Ihnen sicherlich ja auch bekannt, zukünftig zu bestimmten Tageszeiten mehr Flüge als heute zulässig abwickeln. Dabei kann heute noch niemand sagen, welche Auswirkungen diese Kapazitätserweiterung auf das Gebiet der Stadt Duisburg haben wird.
Zur Zeit sind im Auftrage der Flughafen Düsseldorf GmbH umfangreiche Gutachten u.a. zu den möglichen Auswirkung der besonders für die Bürger interessanten Parameter Lärm und Luftschadstoffbelastung in der Bearbeitung. Diese Gutachten sind unabdingbare Vorraussetzung des Planfeststellungsverfahrens und somit einer eventuellen Genehmigung einer neuen Betriebsregelung. Sie werden nicht nur von den angrenzenden Kommunen und der Genehmigungsbehörde geprüft, sondern werden auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Stadt Duisburg steht in Verbindung mit den anderen von der Kapazitätserweiterung betroffenen Kommunen. In diesem Rahmen wird das weitere Vorgehen untereinander abgestimmt. Einige der Kommunen – nicht alle – haben sich bereits in die Richtung einer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der geplanten Kapazitätserweiterung geäußert.
Die Stadt steht den Planungen skeptisch aber konstruktiv gegenüber. Die Beurteilung des Vorhabens soll sich auf eine breite Basis der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erarbeitenden Unterlagen stützen und dabei die Auswirkungen des Flughafenbetriebes einbeziehen. Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens wird die Stadt an das für die Genehmigung federführende Ministerium und den Flughafenbetreiber noch folgende Anforderungen stellen und um Übergabe der Daten auf Basis geografischer Informationssysteme bitte:
– Darstellung der An- und Abflugstrecken im Bestand und nach Änderung hinsichtlich Raumbezug und Flugbewegungszahl für Duisburg
– Gegenüberstellung der heutigen mit den zu erwartenden Belastungen für Duisburg bei den Parametern Lärm und Luft (insbesondere PMx und NO2),
– Darstellung der Wechselwirkung von Luftverkehr und anderen Verursachern,
– Berechnung und Darstellung der Maximalpegel entlang der Flugkorridore und Flugspuren insbesondere in den Tagesrandzeiten im Bestand und nach Änderung
– Ermittlung der Lärmbetroffenheit in Duisburg anhand der Flugkorridore im Bestand und nach Änderung
– Darstellung eines sogenannten Worst Case für das Gebiet der Stadt Duisburg. Hiermit ist gemeint, dass der Antragsteller nicht nur darstellen muss, wie die Lärmbelastung durchschnittlich sein wird, sondern auch wie diese bei einer Extrembelastung der Duisburg tangierenden Flugrouten wäre.Vor diesem Hintergrund hat sich der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung am 07.04.2014 gegen die geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf in nachfragestarken Zeiten von 45 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde ausgesprochen, wenn trotz Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten dadurch zusätzliche Lärmbelastungen für die Duisburger Bevölkerung verursacht werden.
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