Warum Unterschrift bei GO NRW § 24?

Das im Titel gefragte fragte ich mich letztens als ich mal wieder darüber nachdachte, eine Kommunalpetition einzureichen. Es ist für mich unverständlich warum die Hürden in einer Stadt anders, alsauf Landes- oder Bundesebene sein sollten.

Deswegen stellte ich nachfolgende Anfrage an die Stadt Duisburg:

Guten Tag

Warum betreibt die Stadt Duisburg eigentlich diesen unnötigen Verwaltungsaufwand bei Anträgen nach GO NRW § 24 (Kommunalpetition)?

Weder auf Landes- noch auf Bundesebene ist ein derartiger Aufwand notwendig. Das Einreichen per Email oder Onlineformular stellt kein Problem dar.

Auf welcher (Rechts-)Grundlage benötigt die Stadt Duisburg hier noch etwas unterschriebenes?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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1 Response to Warum Unterschrift bei GO NRW § 24?

  1. ulrics sagt:

    Anscheinend ist die Hauptsatzung der Stadt Duisburg daran schuld. Nach § 9 (2) müssen Petitionen schriftlich abgefasst werden. Was nach § 126 BGB eine Unterschrift benötigt.

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