Nachfolgender Brief ging an das Landesverkehrsministerium:
Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Betriebserweiterung
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Groschek!Die Flughafengesellschaft Düsseldorf stellte bei Ihrem Verkehrsministerium einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung.
Sie, Herr Verkehrsminister Groschek, werden nach Prüfung darüber entscheiden.
Wir Bürger sind durch den Krach und Dreck der jetzt vorhandenen Flugbewegungen erheblich in unserer Lebensqualität beeinträchtigt. Nicht nur wir Bürger sehen diesen Missstand, sondern auch die politischen Entscheidungsgremien der Städte Mülheim, Ratingen, Kaarst, Meerbusch, Tönisvorst, Krefeld, Neuss und Essen. Sie haben sofort nach Bekanntgabe der Flughafen-Erweiterungspläne ihr Veto eingelegt; ihre Begründung ist wegweisend für Sie als Entscheidungsträger.
Diese Städte wollen ihre Bürger nicht noch mehr belasten, d.h. die Fluglärmbelastungen in der heutigen Zeit sind jetzt schon deutlich überschritten.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sieht bereits bei einer Zahl von 60 Überflügen/d die Wohnfunktionen als erheblich eingeschränkt. Bezüglich des Stichwortes „Siedlungspolitik“ ist es in den o.g. Städten Fakt, dass erst die Bevölkerung am Ort war – nun rückt der Flughafen näher, mit mehr Lärm und Dreck.Exkurs: Die einzige Stadt, die noch nicht ihr Statement abgegeben hat, ist Duisburg. Man will das Gutachten, das Mitte 2014 erscheint (also NACH den Wahlen), abwarten. Die Stadt wird durch zwei Flugrouten in den südlichen, westlichen und nordwestlichen Stadtteilen durch Fluglärm erheblich belastet – also die gleiche
Faktenlage wie in den o.g. Städten. Trotz langjähriger Bürgerbeschwerden und dem unumstößlichen Beweis der über Duisburg gehenden Flugrouten auf der Flugroutenkarte, verhält sich Duisburg indifferent. Für uns Bürger ist dies ein weiteres Indiz für fehlende Bürgernähe, mangelnde Transparenz und Ignoranz der Bürgerbelange.Neben diesen stets zu beachtenden Umwelt- und Gesundheitsgesichtspunkten, die i.Ü. eine Erweiterung schon von daher verbieten, gilt für den Flughafen Düsseldorf lt. OVG Münster der Angerlandvergleich mit den gültigen und unkündbaren Vorschriften, die vom Flughafen eingehalten werden müssen. Die Einhaltung ist behördlich zu kontrollieren und bei Missachtung der Vorschriften muss sanktioniert werden.
Würden Sie einer Betriebserweiterung zustimmen, würden gleichzeitig die gesetzlich festgeschriebenen Vorschriften des Angerlandvergleichs untergraben, was einem undemokratischem Akt gleich käme.
In einem Staat, der Gesetze erlässt, um das Zusammenleben zu organisieren, werden einzelne Bürger sanktioniert, wenn sie die Gesetze nicht befolgen.
Muss die Bewilligungsbehörde, Herr Verkehrsminister Groschek, in ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Behörde nicht nur die Einhaltung der Gesetze überwachen, sondern auch selbst
Demokratie praktizieren?Folgende Aspekte sprechen darüber hinaus gegen eine Erweiterung des Flughafens Düsseldorf:
– noch mehr Lärm und Dreck für die Bürger im weiten Umkreis; das sind lt. LuftVG erhebliche Nachteile für die Bevölkerung,
– Aufweichung des Nachtruhe-Zeitraums – trotz Vorhandenseins §29b LuftVG – und somit erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bürger,
– fehlende Gutachten von neutralen Gutachtern, die die vorhandenen Fakten berücksichtigen und nicht ein Hypothesen – „Gebäude“ präsentieren,
– Aufweichung des ohnehin veralteten Schallschutzprogramms durch die Antragsteller,
– weiteres Heranrücken des Flughafens an die Bevölkerung (Stichwort: Siedlungspolitik).
Wie weit eine bürgerferne Politik wirkt, zeigt sich in Hessen: Hier protestieren fluglärmgeschädigte Bürger rund um den Frankfurter Flughafen im Dauereinsatz. Nun erst haben die dafür zuständigen Politiker angekündigt, weitere „Lärmpausen“ einzurichten.
Der Terminus „Lärmpause für die Bürger“ zeigt hier das abstruse Verhältnis von Politik und Bürger auf.
Das hier greifende Gesetz ist vorhanden (LuftVG §29b)und gültig: Die Bevölkerung soll vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärmgeschützt werden.
Nur halbherzig wird es von den politischen Entscheidungsträgern umgesetzt und nur deshalb, weil die Bevölkerung öffentlichen Druck zeigt.
Wenn der Präsident des BDLs (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft), Herr Siegloch, Anwohnerbeschwerden gegen Fluglärm als Problem einer Minderheit beschreibt, auf die man keine Rücksicht zu nehmen braucht, zeigt seine Einstellung eine Missachtung der geltenden Gesetze.
In diesem Zusammenhang ist es für den Bürger wichtig zu wissen, dass sich auf Ministerebene gegen die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission für ein nationales Luftverkehrskonzept massiv
Widerstand entwickelt:
Das Stuttgarter Verkehrsministerium lehnt die Vorschläge als „Lobbybeitrag“ ab. Im baden-württembergischen Verkehrsministeriumfallen die Hinweise …„von der
Luftverkehrsbranche initiierte Veranstaltung“, „Der Kommission fehlt… eine demokratische Legitimation“. Auch der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein äußert sich kritisch zum Konzept.(Handelsblatt, 16.01.2014)Wir Bürger in NRW wollen auch ein Verkehrsministerium, dass uns gegen die Luftverkehrsindustrie schützt. Konkret heißt das:
Ablehnung der Betriebserweiterung, vom Verkehrsministerium vorgeschriebene Kooperation der umliegenden Flughäfen und dadurch weniger Flugbewegungen, Stärkung der DB bei Kurzstrecken, um Kurzstreckenflüge unattraktiv zu machen.Eine vom Verkehrsministerium festgeschriebene Kooperation der umliegenden Flughäfen verringert die laufenden Betriebskosten jedes einzelnen Flughafens und führt zur selbstständigen Erwirtschaftung der Betriebskosten – staatliche Subventionen entfallen zukünftig.
Die Lärm- und Dreckimmissionen verringern sich – kostenneutral.
Wird die Anforderung nicht festgeschrieben, kämpft jede Region mit halbvollen Billigfliegern; die Urlauber müssen dabei entweder bis zu drei Zwischenlandungen mit Umwegen in Kauf nehmen oder mitten in der Nacht aufstehen, um einen subventionierten Billigflug zu bekommen.
Dass der Düsseldorfer Flughafen die Nachfrage durch den Einsatz von Billigflügen künstlich hochhält, ist unumstritten. Auf dieser Grundlage eine Betriebserweiterung zu planen, ist fatal. Hier ist das Verkehrsministerium gefordert, Einfluss zu nehmen, um diesen Wahnsinn zu stoppen.Wie anders kann man es bezeichnen, dass ein Flug nach Mallorca weit weniger kostet als eine einstündige Fahrt mit der DB?
Mit Bürgerbeteiligung zu planen und die Bürgerbelange nachhaltig und ernsthaft einfließen zu lassen bedeutet auch unnütze Energie, Zeit und Geld bei der „Verteidigung“ einer bürgerfernen Entscheidung zu sparen.
Großen Konsens sehen wir in dem Artikel des Handelsblattes vom 15.01.2014 :
„Bürgerbeteiligung – Nur mit den Betroffenen – Lärmschutz und mehr Mitwirkung gewinnen an Gewicht“.
Lassen sich Politiker auf diese Entwicklung ein, „ersparen“ sie sich auch „unschöne“ BürgerProteste und erfolgreiche Bürgerentscheide – so, wie in München gegen den Bau einer dritten Startbahn.Herr Verkehrsminister Groschek, handeln Sie bitte auch unter Beachtung aller Ihnen bekannten Bürgereinwände, führen Sie Ihre Entscheidung absolut transparent und demokratisch durch.
…
Ist natürlich wieder eine Schweinerei, dass die Duisburg Altparteien SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP keine Worte finden, sondern lieber ein „Gutachten“ abwarten wollen. Wobei für Gutachten das selbe gilt, wie für Statistiken, man sollte keinem trauen, was man nicht selbst gefälscht hat.
Nicht nur sollte keine Erweiterung des Flughafens genehmigt werden, sondern eine Umrechnung der aktuellen Starts und Landungen in Lärmemissionen erfolgen. Mit der neuen Genehmigung wir eine Reduzierung des Lärms auf 90 % und in weiteren Schritten auf 70 % bis 2020 eingeführt. Die Anzahl der Flüge liegen damit einzig und allein beim Flughafen. Wenn dieser nur noch sehr lärmarmen Maschinen die Landung gestattet, sind sogar mehr Flüge drin.
Der Flughafen muss natürlich die Lärmmessstellen finanzieren, welche durch die Umweltämter oder Bezirksregierung betrieben werden. Nachtflüge bleiben selbstverständlich weiterhin verboten.