IFG NRW

Der Beauftragte für Informationsfreiheit NRW ist von der Aufgabe her eher unterstützender Natur. Eine Beanstandung kann erst erfolgen, wenn sicher ist, dass die Anfrage auch nach einer Erinnerung nicht beantwortet wurde.

Die gestellten Fragen müssen in einer Form sein, welche abrufbar sind.

Bei wiederholten Verstößen ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung. Für Duisburg wäre hier die Bezirksregierung in Düsseldorf verantwortlich.

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