In der Zeitung war die Rede von einer kleinen Ausweitung. Auf meine Nachfrage beim Flughafen Düsseldorf bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5.10.2013, in der Sie sich nach den Feinstaubemissionen des Luftverkehrs am Flughafen Düsseldorf erkundigen und nachfragen, ob sich die Flugbewegungszahlen in Zukunft noch weiter steigern werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Vorhaben und nehmen gerne die Gelegenheit wahr, Fragen dazu näher zu erläutern.
Um dem steigendem Mobilitätsbedürfnis der Menschen und der Wirtschaft in NRW Rechnung tragen zu können, möchte der Flughafen Düsseldorf zukünftig nachfrageorientierter und flexibler arbeiten können. Nach der aktuellen Genehmigung sind in einem Jahr insgesamt 256.000 Flugbewegungen im IFR-Verkehr zulässig. Der prognostizierte Wert nach Erteilung einer Genehmigung liegt mit ca. 252.000 Flugbewegungen im Jahr auch weiterhin innerhalb des jetzt genehmigten Rahmens. Die nachrangige Nutzung der Nordbahn im Sinne des Angerlandvergleichs ist weiterhin sichergestellt. Auch der Nachtflugverkehr wird nicht ausgeweitet. Nähere Informationen zu unserem geplanten Verfahren zur Kapazitätserweiterung finden Sie auch unter http://konzern.dus.com/nachbarflughafen/pf-verfahren/.
Jedes Jahr berechnet der Flughafen Düsseldorf die flughafeninduzierten Abgasemissionen und die damit verbundenen Immissionen in der Umgebung. Dabei wird auch die Komponente Feinstaub (PM10) betrachtet. Unseren aktuellen Bericht, können Sie sich von unserer Internetseite unter folgendem Link herunterladen:
Klicke, um auf alquel12-fertig-internet.pdf zuzugreifen
Im Jahr 2012 wurden durch den Flugverkehr während des LTO (Landing-Take-Off)- Zyklus bis in 915 m Höhe 6,8 t PM10 emittiert.
Diese Emissionen verursachen in der Umgebung aber nur sehr geringe PM10-Konzentrationen von maximal 0,13 µg/m3 (s. Seite 40 des o.g. Berichtes). Berücksichtigt man alle Flughafenquellen, so liegen die PM10-Immissionen bei maximal 0,6 µg/m3 im Jahresmittel (s. Seite 39). Dies entspricht 1,5 % des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m3 der 39. BImSchV. Bei einer Steigerung der Flugbewegungen gemäß des geplanten Antrags auf Planfeststellung rechnen wir nur mit einer geringfügigen Steigerung der Immissionen. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens sind Teil einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch wird ein gesondertes Luftqualitätsgutachten erstellt, welches diese Fragen genau untersuchen wird.Die Luftqualität der Region hängt vom gesamten Schadstoffausstoß von zum Beispiel Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder regionalen Feuerungen ab, die sich gegenseitig überlagern, sowie von den Wetterbedingungen. Bei der Verbrennung von Treibstoffen wie Kerosin im Flugverkehr oder Diesel und Benzin im Straßenverkehr entstehen Stickoxide (NO, NO2), Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe, Schwefeldioxid (SO2) und Partikelemissionen. Der Flugverkehr hat aber nur einen geringen Einfluss auf die Luftqualität in der Umgebung von Flughäfen wie Ausbreitungsmodellierungen ergeben.
Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Die Antwort erscheint mir doch reichlich ausweichend, was weitere Ausweitungen des Flugbetriebs angeht. Was bei mir schon jetzt die Vermutung zu bestätigen schien, dass der Flugbetrieb auch nach der Änderung weiter ausgeweitet werden soll, um die volle Kapazität auszuschöpfen oder sogar darüber hinaus.
Bei einem Telefonat bekam ich folgende Informationen:
Als maximalen Rahmen für die Erweiterung wurde der Angerlandvergleich genannt, der laut einem Gerichtsverfahren noch immer Gültigkeit besäße. Eine Erweiterung darüber hinaus sei nicht vorgesehen und wahrscheinlich deutlich schwieriger.
Die Nordroute soll mit 200 Flügen von einer 10-15%gen Erhöhung betroffen sein.
Vor 2016 wird die Erweiterung wohl nicht zustande kommen.
Im Telefongespräch wurde mehrfach die Broschüre (PDF) des Flughafens erwähnt, welche ich auch durchging.
Eine Neuerung besteht darin, dass die Verteilung der Nutzungszeiten nicht mehr auf eine Woche, sondern auf ein Jahr bezogen ist.
Dieser Umstand könnte zu einer stärkeren Belastung der Anwohner in bestimmten Zeiten führen. Insbesondere, wo an anderer Stelle von 60 Flugzeugen pro Stunde die Rede ist. Was quasi eine pro Minute bedeutet.
Daneben behauptet die Broschüre, der Flughafen Düsseldorf hätte die strengsten Nachtflugbeschränkungen Deutschlands. Klingt erst einmal gut, ist es aber nicht, denn im Umkehrschluss bedeutet dies, dass andere EU-Länder strengere Auflagen haben und der dortige Betrieb auch möglich ist.
Unser Antrag ist nicht mit Vorhaben an anderen deutschen Luftverkehrsstandorten vergleichbar. Es entstehen weder neue Lärm- und Abgasbetroffenheiten, noch sind fundamentale Erweiterungen der bestehenden Infrastruktur geplant. An eine Verlängerung der Start- und Landebahn ist nicht gedacht.
Die Aussage verwundert mich, denn es entstehen selbstverständlich neue Lärmbetroffenheiten, da es häufiger zu Lärm kommt, wird dieser in den betroffenen Gebieten ganz anders wahrgenommen.
Im Sinne des Anwohnerschutzes werden wir unser Schallschutzprogramm, das eigentlich im Juli 2014 auslaufen würde, aber auf freiwilliger Basis fortsetzen. So haben Anwohner, die bisher noch keine Ansprüche auf Bezuschussung baulicher Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Flughafen geltend gemacht haben, weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen.
Näheres zu dem Schallschutzprogramm findet sich hier.