Antwort Abiklausur

Wie es scheint geht es doch. Nach einigem Briefwechsel mit dem Bildungsministerium scheint es nun doch möglich zu sein in die Aufgaben der Abiklausuren Einblick zu nehmen.

…vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie nach Mathematikaufgaben des Abiturdurchgangs 2013 fragen.

Der Lehrplan Mathematik sieht in der Qualifikationsphase die drei Fachgebiete Analysis, Lineare Algebra und Stochastik vor. Auf der Basis dieser Obligatorik werden im Mathematikabitur verschiedene Aufgaben zur Verfügung gestellt. Der Aufgabensatz für die Verwendung eines wissenschaftlichen Taschenrechners (mit oder ohne Grafikfähigkeit) (WTR/GTR) besteht aus acht Aufgaben (drei Analysis-, drei Lineare Algebra/Analytische Geometrie-, zwei Stochastik-Aufgaben), der Aufgabensatz für die Verwendung eines Computer-Algebra-Systems (CAS) besteht aus sechs Aufgaben (zwei Analysis-, zwei Lineare Algebra/Analytische Geometrie-, zwei StochastikAufgaben). Aus diesem Angebot stellen die Fachlehrkräfte der einzelnen Schulen nach bestimmten fachlichen Bedingungen jeweils ein Aufgabenset für ihre Kurse zusammen.

Bitte teilen Sie mir konkret mit, welche Aufgaben und Lehrerunterlagen Sie wünschen. Kosten fallen für Sie in diesem Zusammenhang nicht an.

Da die Rechte Dritter berührt werden, ist Ihnen nur der private Gebrauch gestattet: Das Ihnen übersandte Material unterliegt dem Urheberrecht und darf nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers veröffentlicht werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Falle einer – auch auszugsweisen – Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen dieser Urheberrechtsverletzung selbst verantwortlich sind.

Ich verstehe allerdings nicht, warum diese Aufgaben dem Urheberrecht unterliegen sollen. Werden solche Aufgaben etwas extern eingekauft?

Vielleicht war die Verzögerung ausreichend, um die Prüfungsphase abzuschließen oder die Argumente für eine Zurückhaltung sind ausgegangen.

Dieser Beitrag wurde unter Grundrechte, Politik, Urheberrecht abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Responses to Antwort Abiklausur

  1. Ach! Das geht aber schnell dieses Jahr! Es ist so, Herr Scharfenort: Die Aufgaben werden vom MSW an die Schulbuchverlage verkauft, die Abiturbücher mit den Aufgaben und selber geschriebenen Lösungen herausgeben. Deshalb hat das MSW natürlich Probleme die Aufgaben völlig frei herzugeben und schreibt etwas von „Urheberrecht“. Wobei ich auch schon Lehrer gesprochen haben, die sich wundern, wieso das MSW Geld bekommt für Aufgaben, die sich Leher ausgedacht haben und nicht die Lehrer selber!
    Außerdem hat das MSW in den vergangeen Jahren immer wieder mal gesagt, dass in Fächern wie Deutsch auch Texte oder Bilder abgedruckt sein sollen, für die das MSW selber Urheberrechte erwerden musste oder wo die Urheberrechte nicht klar gewesen sein sollen.
    Tatsächlich dubios ist es, weil die Aufgaben bisher auch auf der Seite des MSW irgendwann (bisher ab etwa herbst) veröffentlicht werden. Der Zugang ist zwar mit Passwort geschützt,aber jede Schule hat ein Passwort und die Schulen sind auch angehalten den eigenen Schülern den Zugang zu ermöglichen. Damit ist der Schutz im Grunde so gut wie aufgehoben.
    Unten auf den Aufgaben steht immer „nur für den Dienstgebrauch“, aber da ja jeder Schüler an die Aufgaben kommt, ist die Frage, was genau „Dienstgebrauch“ heißen soll. Da Sie ja meines Wissens auch kein Lehrer und Sie damit wohl kaum die Aufgaben für den „Dienstgebrauch“ benötigen, unterläuft das Angebot des MSW an Sie die Anweisung mit dem Dienstgebrauch offensichtlich direkt.
    Ich würde sagen: Das Ganze ist wirr, wie so vieles im Matheabi!

    • ulrics sagt:

      Möglicherweise gibt es Ausnahmeregelungen, welche einen Zugriff zulassen.

      Wenn die Lehrer die Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitszeit erstellen, ist es damit eigentlich Allgemeingut. Vielleicht werde ich mich bei dem Urheberrecht nochmal ein wenig reinhängen und auch dieses hinterfragen. Wäre damit ja auch ein klassisches Piratenthema (Urheberrecht vs. freier Zugang zum Wissen)

Hinterlasse einen Kommentar