Mikrozensus

Die wenigstens bekommen ihn mit, den Mikrozensus, dabei werden in diesem Jahr zum Beispiel runde 2500 Haushalte in Duisburg besucht und befragt. Bundesweit sind es 1 % der Haushalte.
Geregelt wird der Mikrozensus durch das Mikrozensusgesetz.

Die Frage nach dem Einkommen finde ich schon mal eine Frechheit. Genauso wie die Fragen nach Ersparnissen, Krankheiten und Behinderungen.

Wie sieht das dabei mit Datenschutz aus?

Wer bekommt alles Einblick in Angaben wie Telefonnummer und ähnliches? Schließlich zeigt, dass Meldegesetz deutlich, wie gern die Daten verkauft werden würden. Ich weiß nicht, ob ich da ungefährdet meine Daten weitergeben kann, wenn ich nicht sicher sein kann, dass ich nicht verraten und verkauft werde. Zumindest die Angabe der Telefonnummer ist nach § 7 Absatz (4) freiwillig. Auch sind weitere Angaben freiwillig. Ob dies wohl auch auf dem Erhebungsbogen vermerkt ist?

Nach § 6, wenn ich den richtig verstehe, dürfen Erhebungsbeauftragte nur dann Eintragungen vornehmen, wenn die Auskunftspflichtigen damit einverstanden sind. Ansonsten wird man dies wohl selbst machen müssen. Denn leider besteht Auskunftspflicht, wobei ich nicht weiß in wieweit damit nicht die Informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Interessant hierzu dürfte auch das Volkszählungsurteil sein.

Ich würde wohl ähnlich vorgehen, wie wenn ich im Rahmen des Zensus befragt worden wäre.

Und da das Gesetz nur bis 2012, soll dieses erst einmal bis 2016 verlängert werden (Gesetzentwurf 17/10041). Änderungen am Inhalt scheinen bis auf die Verlängerung nicht vorgesehen zu sein.
Erwähnt werden in dem Entwurf auch die Kosten für den Mikrozensus und der EU Zensus, welcher alle zehn Jahre stattfinden soll. 2011 war der Erste und nach Verordnung EG Nr. 763/2008 sollen also noch viele weitere stattfinden. Die Ergebnisse aus dem Zensus von 2011 sollen übrigens erst 2014 vorliegen.

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