Finanzamt braucht leider länger :-(

In den Vorjahren ging es bei meiner Steuererklärung immer recht zügig. Aber das ist dieses Jahr wohl anders. Ist natürlich überaus ungünstig, wenn einiges zurückkommen dürfte und dieses Geld nun fehlt. Für jene die nachzahlen müssen, ist es natürlich von Vorteil.

Wie die Welt berichtet, ist die Einführung von neuen Verfahren dafür verantwortlich. Was sogar schon letztes Jahr begonnen hat.

Nach dieser Seite hier gilt folgendes:

Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

Wobei ich nicht weiß, wie erfolgreich das sein wird. Da auch ein derartiger Einspruch erst geprüft und bearbeitet werden muss. Wie auf der Seite empfohlen ist ein Telefonat sicherlich sinnvoller und zielführender.
Eine Untätigkeitsklage nach § 46 Finanzgerichtsordnung ist meines Wissens erst nach ergangenen Bescheid auf einen noch nicht bearbeiteten Einspruch möglich.

Bloß ist es natürlich schon ärgerlich, wenn das Geld zum Beispiel für den selben Zeitraum bei einer Bank angelegt gewesen wäre käme schon einiges an Zinsen zusammen. Noch mehr käme sogar zusammen, wenn damit eine Sondertilgung im Rahmen eines Kredites geleistet werden könnte.
Das Finanzamt ist mit Gebühren für Versäumnisse, Verspätungszuschläge, Verzugszinsen oder anderen unschönen Sanktionen sehr schnell bei der Hand. Wie es scheint gibt es keine Abwehr und Zinsen frühestens nach 15 Monaten wie in § 233a Abgabenordnung steht:

(2) Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.

Schön ist aber der Zinssatz pro Monat mit 0.5 %, wie ich hier gelesen habe.Außerdem sind nach dem Artikel die Zinsen steuerfrei.

Also wer nachzahlen muss, ist gut beraten bis kurz vor dem Ende der Fristen zu warten.

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