#Duisburg: Satzungsänderung Grundsteuer im Amtsblatt veröffentlicht – #Falschparken

Wie passend, die Stadt Duisburg veröffentlicht am Freitag den 13. das Amtsblatt 9 (PDF). Dieses enthält die Satzungsänderung zur Erhöhung der Grundsteuer und Verteuerung von Wohnen, während man Falschparken weiterhin massiv subventioniert.

Neben der Erhöhung der Grundsteuer Hebesätze, mit welcher SPD, CDU und Junges Duisburg unser Leben noch teurer machen, steht da auch folgender Punkt:
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, […]
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Duisburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“

Man kann die Satzungsänderung nun einfach hinnehmen oder sich gegen dieses Unrecht wehren. Der erste Schritt vor dem Widerspruch und der Klage ist die Satzungsänderung zu rügen.

Ich habe bereits eine etwas längere Rüge verfasst und werde diese an diesem Wochenende der Stadt Duisburg übermitteln und vermutlich am Sonntag ganz oder teilweise veröffentlichen.

Im Amtsblatt steht auch einen Ansprechstelle mit Telefonnummer. Dort könnte man vermutlich auch einen Termin vereinbaren um die Rüge zur Niederschrift zu geben. Ich werde das elektronisch per „Mein Justizpostfach“ machen.

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