#Duisburg: Verwaltung unfähig? – #Fußverkehr

Schon seit November ist der Gehweg Friedrich-Alfred-Str. 38 in Rheinhausen gesperrt, meine Bemühungen an eine konkrete Begründung für die Gehwegssperrung zu kommen wurden von der Stadt Duisburg seit nunmehr 3 Monaten nicht befriedigend bearbeitet. Ich hatte deshalb einen offiziellen Antrag eingereicht diese aus meiner Sicht rechtswidrige Sperrung zu beseitigen. Was macht die Verwaltung? Die interpretiert meinen Antrag trotz klarer Frist und Verweis auf den Rechtsweg, sprich Klage, als eine GO § 24-Antrag. Entweder ist man bei der Stadt so unfähig, oder man gibt sich so, in der Hoffnung, dass man damit durchkommt. Dabei sollte doch längst bekannt sein, dass ich nicht drohe, sondern, wenn ich der Stadt etwas schreibe und klar ankündige mit Frist, dass ich das dann auch definitiv durchziehe. Ich werde jedenfalls keinen jahrelang gesperrten Gehweg akzeptieren.

Wenn die Stadt trotz meiner Klarstellung, auf die Fehlinterpretation besteht, geht das halt Anfang Mai ans Verwaltungsgericht, denn mir ist bisher keine plausible Begründung für die Sperrung bekannt, obwohl ich mich wirklich darum bemüht habe und verarschen lasse ich mich nicht. Schon gar nicht mit einer mir sehr wichtigen Sache, die dann als GO § 24 verhunzt wird, weil die Stadt da meistens nur Mist schreibt.

Ich habe einmal mehr den Eindruck, dass man bei der Stadt Duisburg nicht weiß, dass ein Verkehrszeichen einen Verwaltungsakt darstellt und dieser nach Verwaltungsverfahrensgesetz zu behandeln ist. Möglicherweise, weiß man nicht einmal was ein Verwaltungsakt ist.

Gehweg in Rheinhausen im Hintergrund gesperrt, im Vordergrund Falschparker auf dem Gehweg.

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