#Duisburg: Stadt auf Unterlassung verklagen, weil Schnee nicht geräumt wird? – #Gehweg #Schnee #Fahrrad

Derzeit ist mal wieder Winter und man merkt, dass entweder gar nicht oder nicht rechtzeitig und richtig geräumt wird. Nur ganz selten, wird in Duisburg satzungskonform geräumt. Und das ist nicht bei Privatgrundstücken mit Gehwegen davor der Fall, sondern auch bei städtischen Grundstücken, welche ja genauso der Räumpflicht für Anlieger unterliegen.

Wenn man darüber nachdenkt, müsste man eigentlich die Stadt Duisburg auf Unterlassung verklagen können, weil diese nicht ihrer Räumpflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Das Schnee und das daraus resultierende Glatteis eine Gefährdung für Leben und Gesundheit darstellt, steht für mich außer Frage. Zudem schränkt dies die Bewegungsfreiheit erheblich ein. auch das stört natürlich meinen Besitzstand, da ich nicht die gleich Bewegungsfreiheit habe, wie dies bei korrekter Räumung der Fall wäre.

Wenn jetzt dazu noch eine gesundheitliche Einschränkung, wie etwa ein gebrochener Fuß käme wäre es zusätzlich kritisch. Da man ohnehin schon nur schlecht laufen kann und dadurch weiter eingeschränkt wäre.

Bin natürlich interessiert an Erfahrungen und ggf. auch Urteilen, falls es dazu schon etwas geben sollte. Egal ob meiner Interpretation zustimmend oder dagegen. Ich kann diese Anarchie jedenfalls nicht weiter hinnehmen. Wenn man Regeln macht, müssen die auch eingehalten werden. Ich mein ansonsten könnte man auch Autos anzünden, damit der Schnee schmilzt, wäre dann genauso falsch.

Nicht geräumter Weg in Duisburg

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Verkehrswende abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar