Im Amtsblatt stand, dass man beim Wahlleiter Einspruch gegen die Wahlen einlegen kann und zudem auch, was dabei zu beachten ist.
Ich legte einen Einspruch gegen die Wahlzulassung der gesichert Rechtsextremen ein, weil dies gegen die Wahlordnung NRW verstößt. Zugleich schrieb ich auch, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die gesichert Rechtsextremen nicht zulässig ist.
In den Angaben zum Einspruch stand kein Wort dazu, dass die Angaben in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses behandelt werden mit Nennung von Namen, trotzdem bekam ich eine Mail mit diesem Text:
„Nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung teile ich Ihnen mit, dass alle Einsprüche in öffentlicher Sitzung unter Nennung der Einspruchsführer beraten werden. Sollten Sie aufgrund dessen Ihren Einspruch zurückziehen wollen, so teilen Sie der Stabsstelle Wahlen dieses bitte schnellstmöglich mit.“
Ich mein bei jedem Vertrag zum Verkauf wird das zumindest Nichtöffentlich behandelt. Der Geheimvertrag mit RWE ist immer noch eine nichtöffentliche Drucksache. Sogar die Anträge nach GO § 24, wo ich nichts dagegen hätte, dass mein Name dort steht werden ohne Nennung von Name ins Ratsinformationssystem gestellt. Ebenso bei Widersprüchen bei irgendwelche Vorhaben, wo das anonymisiert wird. Aber jetzt bei Wahleinsprüchen soll das alles vollständig öffentlich behandelt werden?
Tja, die Stadt Duisburg hat da allerdings ein Problem, ich habe von der Stadt wegen eines Vorfall vor einigen Jahren eine Unterlassungserklärung bzgl. Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten. Das teilte ich der Stadt auch so mit.
Davon abgesehen ist für die inhaltliche Behandlung des Einspruchs der Name doch völlig irrelevant. Nicht das ich nicht zu meinem Einspruch stehen würde, aber es muss auch nicht alles ins Netz.