Dieses Bild sah ich letztens in Krefeld.

Wenn man sich das in Ruhe anschaut kann man das sicherlich verstehen. Hier gilt für den Bereich nach rechts in den Zeiträumen 7-9 und 16-19 ein absolutes Halteverbot in der Zeit dazwischen ein Halteverbot.
Nun hat man bei der Suche nach einem Parkplatz meistens nicht diese Ruhe. Der Verkehr ist anstrengend durch Drängeln von Hinten und zeitgleich noch Lenken und Navigieren. Deshalb müssen Schilder auch leicht und schnell verständlich sein, was hier definitiv nicht der Fall ist. Besser wäre hier natürlich einfach ein durchgängiges absolutes Halteverbot. Das verstehen alle. Aber möglicherweise wollte man etwas für den Autoverkehr tun. Dabei hat man es nur umständlich gemacht.
Ob man da wirklich begründet hat, warum das so sein muss und das auch nur zu bestimmten Zeiten? Die Erfahrungen aus Duisburg zeigen, dass es zumindest in den von mir recherchierten Fällen keine Begründung, also auch keine Abwägung für den Verwaltungsakt gab, was aber zwingend erforderlich ist, wenn man in den fließenden Verkehr eingreift. Denn auch hier wird durch unterschiedliche Erlaubnisse in den Verkehr eingegriffen. Da dort auch Straßenbahnschienen verlaufen wird etwa Radfahren in der Nacht zumindest unangenehmer, aber wahrscheinlich gefährlicher.