Nachdem ich am 14.09.2025 wegen der Kirmes durch Falschparken behindert und gefährdet wurde, hatte ich nach dem Parkkonzept per Frag den Staat gefragt, weil ich mir nicht vorstellen konnte, was da drin stand. Die Antwort war sehr ernüchternd, es stand gar nichts drin:
„Bei der Kirmes auf dem Hochemmericher Markt handelte es sich um eine Stadtteilkirmes, deren Zulauf durch den Veranstalter mit geringer Teilnehmer- und Besucherzahl angemeldet wurde. Da es sich weder um eine „größere“ Kirmes (zugrunde liegen die Werte des Orientierungsrahmens des Ministerium des Innern für Veranstaltungen mit (erhöhtem) Gefährdungspotential) handelte, noch von einem gesteigerten Interesse auszugehen war, war die Vorlage oder das Erstellen eines konkreten Parkkonzeptes hier nicht notwendig. Das überörtliche oder gar überregionale Interesse an der Kirmesveranstaltung ist nicht gegeben und wurde nicht unterstellt.“
Entweder hat man wirklich mit einer geringen Teilnahme- und Besuchszahl gerechnet oder diese angegeben, um die Vorgaben bzgl. Gefahren nicht einzuhalten müssen. Aus dem Bauch heraus würde ich auf Letzteres tippen. Kurz hatte ich überlegt mir diese Orientierungswerte zu besorgen, falls man die überhaupt so bekommt, aber die Aussage ist auch so schon schwer verständlich.
Vielleicht müsste man hier mal schauen, welche Besuchszahlen angenommen wurden und welche dann wirklich vor Ort waren.
Verwundern tut mich hier insbesondere der letzte Satz:
„Dem Antrag des Veranstalters zur Durchführung der Kirmes nebst den verkehrlichen Anordnungen (Parkverbote auf dem Marktplatz zum Freihalten der Kirmesfläche) wurde stattgegeben Es lagen keine Gründe oder Tatsachen vor, die Anordnung zu verweigern oder mit der Auflage zur Beibringung eines Parkkonzeptes zu versehen. Im Nachgang zu der Kirmes gingen hier weder durch die Verkehrsüberwachung, noch durch den städtischen Außendienst oder die Polizei Duisburg negative/positive Mitteilungen ein.“
denn ich hatte die Verstöße zur Anzeige gebracht. Selbst die Gefährdung am Zebrastreifen war scheinbar nicht relevant genug für die Ordnungsbehörden etwas zu sagen. Oder liegt es daran, dass das von einer städtischen Firma veranstaltet wurde? Hat man bewusst bei den Gefährdungen weggesehen? Auch bei der Loveparade hat man ja weggesehen und hinterher wollte dann niemand verantwortlich sein. Wenn man das Vorgehen der Stadt Duisburg an vielen Stellen betrachtet, ist der Umstand, dass es keine Tote gab, oft nur reine Glückssache. Vielleicht muss man dann in Zukunft gegen die Durchführung der Kirmes klagen, wenn man es nicht hinbekommt die Verkehrsregeln einzuhalten.
Der Umstand, dass Parkplätze wegfallen spricht doch eigentlich schon von sich aus für ein Parkkonzept, insbesondere wenn dazu noch Besucherverkehr kommt. Die Stadt meint aber stattdessen, dass man so weiter machen könne.
„Bei einer Veranstaltung diesen Charakters kann es vermutlich auch zukünftig dazu kommen, das Ihnen Auffälligkeiten mit Falschparkern begegnen. Für die Kirmes wird der Öffentlichkeit Parkraum entzogen, der nicht kompensiert werden muss und daher einfach wegfällt.“
Dabei hätte ein Parkkonzept für die Veranstaltung aus zwei Sätzen bestehen können.
1. Der Besuchsverkehr muss das Parkhaus nutzen.
2. Das Ordnungsamt kontrolliert durchgängig und beseitigt gefährliche Situationen durch abschleppen.
Ganz simpel. Aber wenn man nichts tut, kann das natürlich durchaus dazu führen, dass die Veranstaltung zukünftig gar nicht mehr stattfindet.
