#Rheinhausen: Baustelle auf der Brücke der Solidarität – #Duisburg #Verkehrt #Gehweg #Fahrrad

Die Brücke der Solidarität ist für Rad- und Fußverkehr großer Mist. Während der Autoverkehr mind. eine Fahrspur je Richtung hat, ist dies für Rad- und Fußverkehr nur bedingt der Fall. Da die Wege auf beiden Seiten als Mischwege für Rad- und Fußverkehr vorgesehen sind. Gibt es immer wieder enge Begegnungen. Dazu kommen auch noch englisch Radfahrende (Geisterradler). Der Überholabstand zu Fußverkehr ist schwierig und Fußverkehr kann nicht gut nebeneinander gehen. Wenn man auf dem Fahrrad Fußverkehr überholt. Kann man nur schwerlich einen guten Abstand einhalten oder muss sehr dicht an der Fahrbahn fahren, wo auch die LKW sehr schnell langrasen mit entsprechendem Sog.

Vor einigen Wochen sah ich dann eine Baustelle auf der Brücke der Solidarität.

Ein schmaler Rad-Gehweg wird durch eine Baustelle verengt und aus dem Mischweg wird durch ein Schild ein Gehweg mit Fahrrad Frei.

Rein rechtlich wird aus dem Rad- und Gehweg ein Gehweg, auf dem Radfahrende mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Beschilderung mit Fahrrad Frei ist natürlich rechtswidrig, da ein so schmaler Gehweg, wie an der Engstelle besteht nicht für Radverkehr freigegeben werden darf.

Davon abgesehen sorgt eine Unterbrechung der Nutzungspflicht, für eine Aufheben der Nutzungspflicht über die gesamte Strecke bis zur letzten Möglichkeit ohne Anzuhalten oder sich zu gefährden auf die Fahrbahn zu wechseln. Da auf der Brücke keine Möglichkeit besteht auf die Fahrbahn zu wechseln ist die letzte Möglichkeit für diese Fahrtrichtung an der Kreuzung mit der Rudolf-Schock-Str. auf die Fahrbahn zu wechseln. Sprich ab dieser Stelle besteht aus meiner Bewertung keine Nutzungspflicht mehr, denn eine Nutzungspflicht für einen nicht durchgängig nutzbaren Radweg ist nichtig. Natürlich stellt sich die Frage, ob man sich den Mischverkehr auf der Fahrbahn mit Automenschen antun wollen, die Verkehrsregeln nicht beherrschen und deshalb mitunter sogar nötigen.

Nach der Engstelle steht dann ein Schild mit Verkehrszeichen 241:
Nach der Engstelle ein Schild mit Verkehrszeichen 241

Das heißt Links soll Radweg und Rechts ein Gehweg sein. Allerdings steht das Schild am rechten Rand. Demnach wäre der Gehweg in der Luft neben der Brücke. Völlig hirnverbrannt hier das falsche Schild hinzustellen. Das spricht einmal mehr gegen die Kompetenz der Stadt Duisburg. Entweder hat man das falsche Schild angeordnet oder nicht kontrolliert. VZ 241 macht an der Stelle keinen Sinn. Zumal der Weg vor der Engstelle mit VZ 240 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert war.

Mit solch hinrissigen Beschilderungen und Fehlentscheidungen erhöht man das Vertrauen in die Beschilderung der Stadt Duisburg nicht gerade, was dann natürlich dazu führt, dass man so fährt wie man will, weil die Stadt Duisburg eh keine Ahnung hat.

Man hätte natürlich eine Fahrspur sperren können und diese mit einem ebenengleichen Podest radverkehrsfreundlich gestalten können. Aber so etwas macht die Stadt Duisburg nicht. Die Stadt ist nur zum schönen Schein Mitglied in der AGFS, aber nicht in der gelebten Praxis.

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