#Duisburg: 1,2 m pauschale Falschparkerlaubnis völlig ohne Rechtsgrundlage – #Bußgeld #Falschpark #Gehweg #Anarchie

Die Duisburg Verkehrsanarchie ist um eine Facette reicher. Nachdem ich nun weiter nachgebohrt habe wegen den angeblichen 1,2 m, bekam ich folgende Antwort:

Diese Festlegung auf eine erforderliche verbleibende Restgehwegbreite von 1,2 m erfolgte vor 2007 mit dem damalig zuständigen Beigeordneten. Eine Verschriftlichung dieser Festlegung liegt hier nicht vor. Ob die Verschriftlichung in Folge des Zeitablaufes nicht mehr vorliegt und in welcher Form dieser Vorgang seinerzeit verschriftlicht wurde, lässt sich jetzt nicht mehr ermitteln. Insoweit kann ich Ihnen hierzu keine vorliegenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

Das heißt zu deutsch, die Stadt Duisburg hat angeblich 2007 festgelegt, dass man entgegen der Entscheidung eines unzuständigen Ausschusses im Jahre 2002 Falschparken pauschal bis 1,2 m dulden will. Ein Beleg dafür, dass diese Entscheidung getroffen wurde, gibt es nicht. Ein Beleg, dass die Auswirkungen auf die Allgemeinheit abgewogen wurden gibt es ebenfalls nicht. Dabei gilt nach StVO § 45 Abs. 9, dass Einschränkungen des fließenden Verkehrs nur vorgenommen werden dürfen, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, dies ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Und eine Rechtsgrundlage hat die Stadt auch nicht, auf die man sich berufen kann. Dass wäre quasi so, als würde jemand behaupten, eine Baugenehmigung zu haben, diese aber nicht vorlegen zu können, weil man sie „verlegt“ hätte. Wenn man keine Genehmigung belegen kann, dann darf man das auch nicht. Und bei einem Verwaltungsakt mit derartig weitreichenden Auswirkungen zu behaupten, man hätte dieses Dokument nicht, dann ist die Sache rechtlich ganz einfach. Dann gelten die 1,5 m von 2002, wobei auch das rechtlich extrem fragwürdig ist.

Zudem gibt es auch keine Übersicht, wie die Stadt eingesteht:

Eine konkrete Übersicht über die konkreten Straßen, in denen die dargestellte Regelung zum einhüftigen Gehwegparken Anwendung findet, liegt hier nicht vor.

Damit gilt der nicht vorhandene Verwaltungsakt offensichtlich pauschal für alle Gehwege, denn wenn es keine klaren Vorgaben gibt, wo etwas gilt, gilt es überall. Alles andere wäre Willkür und dies ist definitiv verboten.

Alles in allem ist es ein Trauerspiel für Rechtsstaat und Demokratie, wenn Behörden derartig illegitim handeln. Dies sind Beispiel, welche das Vertrauen in den Staat erheblich erschüttern. Vielleicht sollte man das Ordnungsamt in Anarchoamt umbenennen, bei derartig willkürlichem Vorgehen.

DHL-Fahrzeug blockiert fast den gesamten Gehweg, es verbleiben weniger als ein halber Meter.

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