#Duisburg: Grüne fragen nach bei Fußverkehr – #Gehweg #Gehdruck

Fußverkehr fördern ist Klimaschutz, bisher habe ich zum Thema Fußverkehr öffentlich leider zu wenig vernommen von den Grünen. Insbesondere im Verkehrsausschuss, gab es keine erkennbare Arbeit am Thema, obwohl es da ausreichend Ansätze gäbe.

In der BV-Mitte hat man jetzt nachgefragt.

DS 25-1042 „Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Gehwegparken in Duisburg-Mitte“

Die Verwaltung will das schriftlich beantworten. Ich hoffe man ist da in der nächsten Wahlperiode auch wirklich dran.

Man fragt u. a.:
– wie die Stadt auf die 1,2 m Restgehwegbreite kommen und welches Gremium dies entschieden habe. Darüber hinaus wie die Öffentlichkeit darüber informiert wurde.
– Fragen zum einhüftigen Parken und wie es da sein kann, dass das Kfz nahezu vollständig auf dem Gehweg steht.
– Dann wie das Ordnungsamt mit für den Gehweg zu schweren Kfz umgeht.
– Und was mit Kfz ist, die weit in den Gehweg ragen.

Würde ich die BV-Mitte wählen würde ich da für die Grünen stimmen, aber ich stimme in Rheinhausen ab. Wobei mich wundert, dass dies nicht auch Thema im Verkehrsausschuss ist. Denn auch dort hätte man eine derartige Anfrage stellen können. Gerade bei solchen Themenkomplexen ist die Informationsgewinnung erst einmal wichtig. Und da kann man sicherlich viele Informationen erhalten durch Nachfragen. Etwa auch, wie die Verwaltung auf die Idee kommt, dass 1,2 m ausreichen für ungehinderten Begegnungsverkehr (nach Bremer Falschparkurteil) von Rollstühlen ausreicht. Selbst, wenn man günstig kalkuliert sind Rollstühle alleine schon mind. 60 cm breit, dass aber auch nur bei sehr schmalen Menschen. Selbst da braucht es aber noch Platz um den Rollstuhl mit den Händen zu bewegen und natürlich fährt der nicht total geradlinig. Eher muss man mit über 70 cm allein für den Rollstuhl rechnen. Plus Handspielraum beidseitig ist man bei locker 90 cm. Sprich Begegnungsverkehr bräuchte mind. 1,8 m, ansonsten läge eine Behinderung vor, denn wenn jemand warten muss liegt rechtlich definitiv eine Behinderung vor. Bei 1,2 m würde sogar Fußverkehr behindert, wenn ein Rollstuhl entgegen kommt, da hier nur noch 30 cm frei wären. Das reicht einfach nicht. Und damit Kinder nicht auf die Fahrbahn laufen zwischen den rumstehenden Kfz, müssen diese an der Hand gehen auch hier bedeutet dies einiges an Platz, was Begegnungsverkehr nicht möglich macht.

Also egal wie man es dreht und wendet, die 1,2 m der Stadt Duisburg sind definitiv rechtswidrig.

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