#VisionZero: Was für den Brandschutz gilt, gilt auch für Verkehrssicherheit! – #Loveparade #Duisburg

Im Urteil VG Gelsenkirchen vom 14.11.1985 (Az. 5 K 1012/85) steht eine sehr interessante Passage. Das Urteil wurde vom OVG Münster bestätigt:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß.“

Auch mit sog. Unfällen muss jederzeit und überall gerechnet werden. Das bisher nichts passiert ist, beweist nicht, dass das so bleibt. Dennoch argumentiert u. a. die Stadt Duisburg gerne mit der Behauptung, dass eine Stelle kein Unfallschwerpunkt wäre. So oft, wie man Beinaheunfälle im Straßenverkehr erlebt, wo es gerade noch einmal gut geht ist die Argumentation der Stadt Duisburg sehr dürftig.

Vor allen Dingen, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie erheblich die Stadt Duisburg bei der Verkehrssicherheit für die Loveparade versagt hat und offensichtliche Problemstellen ignoriert hat. Bei den Loveparade vorher war bisher auch nichts passiert, aber irgendwann verlässt einen das „Glück“ und die unglücklichen Rahmenbedingungen kommen zusammen und es gibt Tote und Verletzte. Egal ob nun Brandschutz, Straßenverkehr oder Veranstaltungen, ich würde mir wünschen, dass man überall mit dem gleichen Maßstab messen würde, denn wenn man abgewrackte Gebäude räumt wegen Brandschutz aber nichts gegen die lebensgefährlichen Zustände im Straßenverkehr tut, dann offenbart dies erhebliche Heuchelei.

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