#Düsseldorf: Rheinbahn hält nichts von Verkehrsregeln – #Fußverkehr #Fahrrad

Was fällt der Rheinbahn eigentlich ein Rad- und Gehweg zu blockieren? ÖPNV ergänzt Rad- und Fußverkehr. Stattdessen parkt man den Gehweg ganz und den Radweg signifikant zu. Völlig rücksichtslos.

Was nützen barrierefreie Haltestellen, wenn man dort die Rücksichtnahme aufhört und man das Leben für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen oder Gepäck erschwert?
Ist wohl nur eine Behauptung auf der Homepage:
https://www.rheinbahn.de/fahren/gut-zu-wissen/barrierefreiheit
„Hier findet Ihr alle Informationen zum barrierefreien Angebot und erfahrt, was die Rheinbahn unternimmt, um das Leben eingeschränkter Personen etwas leichter zu machen.“

Dabei ist die Rechtslage klar STVO § 35 (8)
„Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“

Der Bußgeldkatalog ist der Maßstab für diese gebührende Berücksichtigung. Auf der Fahrbahn gibt es drei Fahrspuren in Richtung Derendorf. Das Bußgeld für Halten auf der Fahrbahn ist niedriger als für Halten auf dem Gehweg. Zumal es hier sogar parken mit Behinderung ist. Ferner hätte man in der Einfahrt parken können, da die Behinderung von anderen Autofahrenden deutlich weniger schwerwiegend ist, als von Rad und Fußverkehr. Einfach nur extrem rücksichtslos.

Ein Fahrzeug der Rheinbahn blockiert den Gehweg vollständig und den Radweg signifikant

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