#Duisburg: Verkehrsrechtlich einfach nur lächerlich – #StVO #Parkverbot

An der Friedrich-Alfred-Straße zwischen Krefelder Straße und der Haltestelle hat die Stadt Duisburg ein dauerhaftes absolutes Halteverbot eingerichtet. Dennoch standen dort kürzlich zwei Schilder für einen Teilbereich des absoluten Halteverbots mit einem temporären absoluten Halteverbot.

Da fragt man sich welche Drogen die Verantwortlichen nehmen und ob die überhaupt geeignet sind ein KFZ zu führen. Wenn bereits ein absolutes Halteverbot besteht gibt es keinen Grund ein weiteres einzurichten. Bei Verstößen kann sofort abgeschleppt werden.

Das einzige was solche Fehlbeschilderungen zeigen ist, dass die Verantwortlichen keine Ahnung von den Verkehrsregeln haben oder gar nicht prüfen, was sie da abnicken. Dies sagt aber zugleich auch, dass Verkehrszeichen in Duisburg nur bedingt ernst genommen werden müssen, da die Behörden diese einfach zulassen, ohne eine Prüfung, ob notwendig und begründet. Es ist an der Stelle dermaßen offensichtlich, dass es kein zusätzlich absolutes Halteverbot braucht, dass man hier von Staatsversagen im Verkehrsbereich sprechen muss, denn wie soll man einer Behörde vertrauen, die solchen Bockmist veranstaltet. Man darf schließlich nicht vergessen das jedes Verkehrszeichen einen Verwaltungsakt darstellt.

Zwei mobile Halteverbotsschilder in einem bereits bestehenden Halteverbot.

Und auch an anderen Stellen stellt man Halteverbote auf, obwohl es sich um einer Feuerwehreinfahrt handelt, wo ohnehin ein absolutes Halteverbot besteht. Sollten die Leute in Behörden nicht die Verkehrsregeln beherrschen? Solche offensichtlichen Fehler dürfen nicht passieren, da es das Vertrauen in Verkehrsregeln untergräbt und diese lächerlich macht. Aber andererseits was soll man von einer Stadt erwarten, wo es eine pauschale rechtswidrige Gehwegfalschparkerlaubnis gibt.

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