In Hinblick auf Migration, Clankriminalität und ähnlichem Inszeniert sich die CDU gerne als Law- & Order-Partei also eine die angeblich für Rechtsstaat und Gesetze steht. Das gilt allerdings nur solange es gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen geht. Was ziemliche heuchlerisch ist, zumal die Oberbürgermeisterkandidatin Linn von der CDU vor kurzem erst behauptet hat, dass man sich für Fußverkehr einsetzen wolle. Das ist wohl eine Wahllüge.
Bei Recherchen zur Verbreitung einer Klage gegen die pauschale rechtswidrige Gehwegfalschparkerlaubnis der Stadt Duisburg bin ich auf ein interessantes Dokument aus der BV Rheinhausen gestoßen. In dieser Drucksache 02_3953 beantragt
„Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung umgehend eine Liste vor, aus der
hervorgeht, auf welchen Gehwegen im Bezirk das „einhüftige“ Parken entgegen § 24 StVG, §§ 12 Abs. 4, 49 StVO toleriert wird.“
Um zu erkennen, was für ein absurdes Rechtsverständnis, die CDU zeigt, muss man die Begründung lesen:
„Nach dem verheerenden Vorgehen des Ordnungsamtes hat die Stadt zwar über das
Presseamt verlauten lassen, dass sie „nach wie vor“ das oben beschriebene Parken tolerieren wolle, wenn a) die Straße sehr eng ist und b) der Bürgersteig für zum Beispiel kinderwagenschiebende oder rollstuhlfahrende Mitbürger nicht blockiert wird. Andererseits hat das Ordnungsamt die bis dato geschriebenen Verwarnungen den betroffenen Autofahrern munter zugestellt. Nun ist es so, dass sich couragierte Bürger auf die Aussage der Stadt verlassen, form- und fristgerecht Widerspruch einlegen, mehr obrigkeitsorientierte Menschen indes das Verwarngeld in Höhe von 15 Euro lieber bezahlen, „als mit der Stadt Ärger zu bekommen“.
Diese, augenscheinlich von der Stadt gewollte Situation ist auf Dauer nicht
hinnehmbar, da sie a) ungerecht ist und b) das Verhältnis der Bürger zu ihrer
Kommune ohne Not belastet.“
Die CDU findet es also nicht hinnehmbar, dass Falschparker für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. Man will also lieber Fußverkehr behindern, als Menschen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich klar belegbar falsch verhalten. Und Menschen die für ihre Tat geradestehen werden als „obrigkeitsorientiert“ bezeichnet. Heißt das etwa die CDU steht für Anarchie? Lehnt die CDU gar die freiheitlich demokratische Grundordnung ab, wenn man für Fehler geradestehen muss?
Scheinbar hat damals das Ordnungsamt noch durchgegriffen, was denen der CDU missfiel. Ob es da auch ein paar von der CDU selbst getroffen hat, die sich nicht an Verkehrsregeln gehalten haben? Über 20 Jahre später leidet die Bevölkerung immer noch unter dem anarchischen Ansinnen der CDU. Der Antrag selbst wurde zwar zurückgezogen, allerdings durch bekanntlich an anderer Stelle eine pauschale Duldung von Falschparken beschlossen, welche dann vom Ordnungsamt dann sogar noch unterboten wurde mit 1,2 m. Wobei es für beides keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
Ein Herr Holz (Grüne) führte damals aus, dass es er den Antrag für rechtswidrig halte und das Ordnungswidrigkeitengesetz eine Einzelfallprüfung vorschreibe, womit er auch heute noch recht hat. Die Verfolgung liegt zwar gemäß § 47 OWiG im ermessen, allerdings ist nach VwVfG der Einzelfall zu prüfen.
Ein Herr Trappmann hat damals klargestellt, dass die Duldung nur an den Stellen gelten würde, wo dies auch früher schon der Fall war. Die heutige Anwendung scheint davon allerdings völlig unabhängig zu sein.
Herr Schlüpen (CDU) war sogar der Ansicht, dass man die Bußgelder erstatten sollen. Das Verhältnis zu Recht und Gesetz scheint in der CDU nicht besonders gefestigt, wenn es möglicherweise um die eigene Tasche geht. Und auch Herr Seidel wird erwähnt im Protokoll.
Und das sind die Konsequenzen aus dem damaligen Vorgehen:
