#Baustellengrauen: WBD behindern Fußverkehr am Bf Rheinhausen Ost – #Exklusion #Fahrrad #NoGoArea #Duisburg

Vom 16. bis 30.06.25 sanieren die WBD die Kruppstraße. Das ist erst einmal gut, weniger gut ist die Rücksichtslosigkeit, mit welcher die WBD dabei vorgehen bzw. vorgehen lassen. Und man hält sich dabei auch nicht an die Verkehrsregeln.

Schon am Freitag Morgen sah ich ein überflüssiges Schild auf dem Gehweg am Bahnhof Rheinhausen Ost.

Halteverbotsschild auf Gehweg an einer Stelle, wo kein Halteverbotsschild nötig ist.

Das einzige was das Schild an der Stelle verursacht ist eine Behinderung von Fußverkehr. Denn da die Fahrbahn nicht breit genug ist ist dort ohnehin ein absolutes Halteverbot und auf Rad- und Gehwegen darf ebenfalls nicht geparkt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Verwunderlich, dass die Stadt das genehmigt hat. Außer Geldverschwendung durch unnötige Schilder bewirkt dies gar nichts. Dies belegt eindrücklich, dass da einige definitiv keine Ahnung von Verkehrsregeln haben oder gar nicht prüfen, obwohl Schilder Verwaltungsakte darstellen. Verwaltungsakte sind hoheitliche Handlungen und diese sollten immer rechtskonform sein und nicht schon durch einfachen Blick in die StVO als absurd erkannt werden können.

Schlimmer wird es dann aber am Nachmittag. Da den WBD bekanntlich der Autoverkehr wichtiger ist als Fußverkehr, hat man ein Hinweisschild auf die Sperrung aufgestellt. Grundsätzlich sprich ja auch nichts dagegen, außer man stellt ein reines Hinweisschild derartig auf, dass man den Gehweg verlassen muss, um den Weg zum Bahnhof Rheinhausen Ost fortzusetzen.

Gehweg am Bahnhof Rheinhausen Ost in Duisburg durch die WBD vollständig blockiert mit einem Hinweisschild.

Im Verkehrsportal der Stadt steht dreist: „Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Fußverkehrs“
Wenn der Gehweg blockiert ist, ist das eine wesentliche Beeinträchtigung. Und dass nicht nur für den Fußverkehr, sondern auch für den Fahrradverkehr. Denn der Fußverkehr wird auf dem Radweg weiterlaufen. Dabei sind die Vorgaben für Baustellen eindeutig. Wenn die Restbreite nicht ausreicht und die ist bei Gehwegen an kurzen Engstellen mind. 1 m, dann darf da kein Schild hingestellt werden. Und wenn das auch nicht auf den Radweg passt, was ebenfalls nicht geht, muss es auf die Fahrbahn.

Ich habe der Stadt Duisburg und den WBD schon geschrieben und behalte mir vor das verkehrswidrige Hindernis zu beseitigen, da die Erfahrung mit anderen Baustelle leert, dass die Behörden weder reagieren noch sanktionieren. Da bleibt ja nur, dass man selbst Abhilfe schafft. Der Rechtsweg ist auch keine Option, da das rechtswidrige Hindernis bereits wieder weg ist, bevor die Klage überhaupt angenommen wurde.

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