#Duisburg: Satzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung – #Naturschutz #Umweltschutz

Neulich war ich auf der Suche nach Informationen der Stadt Duisburg stieß dabei auf die
Satzung über die Aufhebung der Baumschutz- und Baumschutzgebührensatzung

Satzungen sind kommunales Recht, mit welchen die Kommunen in kleinem Rahmen ähnliche Möglichkeiten haben, wie Landes- und Bundesebene.

Wenn Allerdings eine Satzung aufgehoben wird, bräuchte es aus meiner Sicht eigentlich nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt, ggf. mit Rechtsbehelfsbelehrung und keine Satzung, deren einziger Regelungscharakter ist, dass man eine andere Satzung aufhebt. Ich finde das seltsam, warum diesen Weg gegangen ist. Hatte man vielleicht damals die Sorge, dass der BUND gegen die Aufhebung der Satzung klagen könnte und hat deshalb diese ungewöhnliche Form gewählt?

Andererseits kann die Bevölkerung nach VwVfG Anträge einreichen, darunter selbstverständlich auch Anträge zur Änderung einer Satzung. Mit der Satzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung eröffnet man aus meiner Sicht die Möglichkeit auf dem Antragsweg eine Baumschutzsatzung einzuklagen. Wie erfolgreich die Klageaussichten sind, vermag ich nicht zu sagen, aber vor dem Hintergrund, dass Duisburg ein Hotspot ist und die Bevölkerung besonders stark und der Klimaerwärmung leiden wird, dürften alle davon Betroffenen einen Recht auf Bäume haben und damit auch eine Klagerecht. Natürlich wären auch anderen Maßnahmen als Bäume denkbar, aber ein Recht auf Maßnahmen besteht definitiv. Gerade auch in Konfliktsituationen, wenn etwas zugebaut werden soll.

Sichtbar ist ein Baumstumpf, der auch der fehlenden Baumschutzsatzung zum Opfer gefallen ist.

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