Müssen Sparkassen Rechtsextremen ein Konto geben? – #NRW

Nach der Veröffentlichung dieses Artikels habe einige behauptet, dass Sparkassen auch Extremisten annehmen müssten. Ich hatte dabei einen Artikel der Tagesschau verlinkt, der suggeriert, dass Sparkassen alle annehmen müssten. Das stimmt definitiv nicht. Anders als im Artikel der Tagesschau behauptet, gilt der Versorgungsauftrag nicht allgemein.

Ich habe mal ins Sparkassengesetz NRW geschaut.

Erst einmal wäre da in § 2 der allgemeine Auftrag bzgl. Bevölkerung und Wirtschaft:
„(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.“

Der Versorgungsauftrag steht dann in § 5 „Kontrahierungspflichten“
„(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn
a) der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat,
b) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,
c) das Konto kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
d) aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Die Ablehnung eines Antrags nach Satz 1 ist schriftlich oder elektronisch zu begründen.“

Das heißt es gibt zwar einen Versorgungsauftrag, diese umfasst allerdings nur natürliche Personen. Vereine und Parteien sind allerdings keine natürlichen Personen. Demnach muss diesen auch kein Konto gewährt werden. Zudem stehen dort auch Ablehnungsgründe, die auch wichtige Gründe aufführen. Ein gesichert Rechtsextrem Organisation, ist wie bei anderen Extremisten definitiv ein Grund kein Konto anzunehmen und bestehende Konten zu kündigen.

Selbst wenn die Politik sich weigert, kann der finanzielle Druck auf Extremisten erhöht werden indem denen einfach die Konten gekündigt werden. Und wenn die Sparkassen dies nicht von selbst machen wollen, muss man diese halt durch öffentlichen Druck, wie Demonstrationen und Aktionen davon überzeugen.

Aber natürlich könnte das Sparkassengesetz auch noch klarer gefasst werden, dass der Versorgungsauftrag nicht vom Landes- und/oder Bundesverfassungsschutz beobachtete Extremisten abdeckt. Völlig egal welche politischen oder sonstigen Ausrichtung die jetzt sind.

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