Neulich machte ich ein Foto von einem LKW, der rückwärts in die Fußgehzone in Hochemmerich fuhr. Allerdings ist die Einfahrt von der Günterstr. durch das rote Schild mit weißem Querbalken untersagt. Also allein schon deshalb wäre es nicht zulässig gewesen.
Aber noch ein weiterer Grund spricht dagegen mit einem LKW rückwärts in eine Bereich zu fahren, wo auch bereits um diese Uhrzeit (9:38) einiges an Fußverkehr unterwegs war. Der Grund ist simpel, der Fahrer kann nicht nach hinten sehen, dass heißt alle die dort sind, werden vom Fahrer gefährdet. Es ist unverantwortlich ohne Einweiser mit einem derartigen KFZ rückwärts zu fahren, da auch so Menschen getötet und verletzt werden.
Aus meiner Sicht ist das oben beschrieben Verhalten ein solider Grund für eine Fahreignungsprüfung, denn wer so fährt hat nichts am Steuer von schweren und tödlichen Maschinen zu suchen. Ob die Behörden meiner Empfehlung nachkommen werde ich vermutlich nicht erfahren.
