#VisionZero: Kurvengefährdern die Zulassung entziehen! – #KBA #Fahrrad #Fußverkehr

Immer wieder verletzten und töten Personen am Steuer von KFZ über 3,5 t Menschen beim Abbiegen. Ich nenne diese Kurvenraser, denn die sind definitiv zu schnell. Allerdings ist Teil der Wahrheit, dass man guten Spiegeln und entsprechender Technik das Risiko erheblich reduzieren könnte. Trotzdem sterben weiterhin Menschen.

Das heißt obwohl es die Gefährdung bekannt ist und es eine technische Lösung gäbe lässt man weiterhin zu, dass Menschen verletzt und getötet werden. Diese Fahrzeuge entsprechen definitiv nicht dem Stand der Technik. Ich deshalb mal das KBA dazu aufgefordert diesen gefährlichen KFZ die Zulassung zu entziehen, da diese nachweislich gefährlich sind.

Das KBA hat mir daraufhin folgendes geantwortet:

Zu den Aufgaben der Abteilung Typgenehmigung im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Mit der Typgenehmigung bestätigt die Genehmigungsbehörde, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht.

Diese Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.

Bezüglich Ihrer Anführung „Vor diesem Hintergrund muss aus meiner Sicht das KBA die Zulassung der KFZ entziehen, wenn nicht innerhalb einer kurzen Frist ein Assistenzsystem nachgerüstet wird.“ teile ich Ihnen mit, dass das KBA solche Entscheidungen nicht treffen kann. Für die Fassung und Änderung der Richtlinien liegt die Zuständigkeit nicht beim KBA, sondern beim jeweiligen Verordnungsgeber.

Die Einstellung des KBA finde ich verwunderlich, denn erstens sind Richtlinien sind keine Verordnung und weiterhin hilf ein Blick in selbst erwähnte StVZO § 20:

(2) Über den Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine andere Stelle mit der Begutachtung beauftragen. Es bestimmt, welche Unterlagen für den Antrag beizubringen sind.

und

(5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pflichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.

Demnach ist das KBA zuständig und auch in der Lage zum Widerruf, wenn eine erhebliche Gefährdung ausgeht, wie in Abs. 5 explizit darlegt, auch ohne Aktivität an anderer Stelle. Ein KFZ ab 3,5 t ohne Assistenzsystem genügt bereits aufgrund der zahlreichen Abbiege“unfälle“ nicht den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Dies hatte ich auch so dem KBA mitgeteilt

Neulich bei Bluesky las ich einen tragischen Fall von einer Mutter die beim Abbiegen getötet wurde. Und auch ich selbst hatte schon mehrfach Glück, dass mich ein Kurvenraser nicht verletzt oder getötet hat. Einen Beinaheunfall nachzuweisen ist schwer, wenn man allerdings einen derartig tragischen Verlust erleidet denke ich hat man sowohl einen expliziten Grund, wie auch den Antrieb das KBA zum Handeln zu zwingen. Denn mit einem offiziellen Antrag kann man die Aufforderung gefährliche KFZ aus dem Verkehr zu ziehen und wenn diese nicht handeln, kann man dies vor Gericht durchfechten. Selbst wenn es kein passendes Urteil gibt, dürfte alleine der Prozess dazu führen, dass dem Thema deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir, die mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sind, sollten uns diese Gefährdung nicht mehr länger bieten lassen.

Kein Termin ist ein Menschenleben wert!

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