In § 30 BauO NRW (Brandwände) steht:
„(2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Nachbargrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist,“
Ich hatte das nachgeschlagen, weil in der Zeitschrift Mobilogisch, die Thematik erwähnt wurde, was mir bisher gar nicht so bewusst war.
Brandwände solle eine Brandausbreitung verhindern und sollen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Es soll eine Ausbreitung von Bränden erreicht werden. Insbesondere auch über das Dach.
In den Medien bekommt man immer wieder mit, das KFZ brennen, sowohl Elektro als auch Verbrenner. Bei vielen Gebäuden dürfte die Außenwand zur Straße hin keine Brandwand sein. Erstens wegen der Isolierung und zweitens wegen der diversen Öffnungen, durch welcher Feuer ein und Austreten können. Es wird ein Abstand von 5 m vorgeben, wenn man keine Brandwand hat.
Wenn man nun allerdings bedenkt wie dich KFZ teilweise an Häusern stehen, insbesondere, wenn noch der halbe Gehweg freigegeben ist, finde ich das ziemlich verwunderlich. Vielleicht hat bisher zu selten ein Feuer von einem KFZ auf einem Gebäude übergriffen.
Wobei ein kurze Suche doch schon etliche Treffer liefert:
– Brennender Kleintransporter: Anwohner müssen Wohnungen verlassen (Das KFZ war direkt an der Hauswand)
– Carport-Brand greift auf zwei Doppelhaushälften über (eigentlich ein KFZ-Brand aber Autopresse verharmlost in der Überschrift gerne)
– Großeinsatz der Feuerwehr in Goldbeck Feuer greift vom Auto aufs Haus über
– Auto-Brand greift in Gütersloh auf Doppelhaus über
Das passiert also offensichtlich gar nicht so selten. Da nicht erwähnt wurde, dass es sich um Elektro-KFZ handelt, dürfte dies scheinbar keine Rolle gespielt haben. Es ist doch eigentlich schon verwunderlich, dass man erlaubt mit einem KFZ in der Nähe von Gebäuden zu parken. An einigen Stellen in Duisburg sind die KFZ sehr dicht am Gebäude, ganz sicher hat man sich bei der „Genehmigung“ keine Gedanken über Brandschutz gemacht.