Schon sehr lange gilt in Duisburg eine rechtswidrige Toleranz für Gehwegparken. Der GO-§-24-Antrag wurde m. W. übrigens nie beantwortet. Noch schlimmer wird es natürlich dadurch, dass man sogar deutlich weniger noch toleriert, allerdings ohne Rechtsgrundlage und natürlich nach aktueller Rechtsprechung völlig illegal.
Seltsamerweise steht im Protokoll an die BV-Rheinhausen:
„Da der knapp 2,00 m breite Gehweg ohnehin bereits nicht dem Mindestmaß von 2,5 m gem. den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) entspricht, sollte dieser aus verkehrsplanerischer Sicht nicht für den ruhenden Verkehr freigegeben werden.“
Sprich man will das Parken nicht erlauben, weil der Gehweg weniger als 2,5 m breit ist. Das passt nicht zusammen, wenn man einerseits durch einen Beschluss, der längst hätte aufgehoben werden müssen und einer pauschalen Parkerlaubnis auf Gehwegen gleich kommt aber andererseits keine Parken auf einem Gehweg erlauben will, der 2 m breit ist. Die Antwort an die BV -Rheinhausen ist natürlich völlig richtig, aber irgendwie wird hier nicht konsequent gearbeitet, wenn man hier ablehnt, aber den Beschluss nicht aufhebt.
Für mich ist einer der Wahlprüfsteine, dass ich wohl keine Partei wählen werde, die sich nicht explizit für Fußverkehr einsetzt. Bis jetzt habe ich hier keinen Antrag, der aktuell im Rat vertretenden Parteien gesehen, die rechtswidrige Situation zu beheben. Offensichtlich sind einem die Stimmen von Menschen mit KFZ wichtiger, wobei die ohnehin eher SPD oder CDU wählen. Wer ernsthaft für Klimaschutz ist, kommt um Durchsetzung der Parkverbote nicht herum.
