Ab und an fragt man sich schon, warum eine Ampel für Fußverkehr mal wieder unnötig rot ist, obwohl weit und breit kein KFZ kommt. Das liegt natürlich auch daran, dass die Ampel zu starr eingestellt und zu sehr auf Autoverkehr fokussiert sind.
Es gibt Urteile, die sagen, dass man die Ampel nach einer gewissen Wartezeit von einem Defekt ausgehen kann und auch bei Rot fahren darf. Dies liegt daran, dass das rote Licht einen Verwaltungsakt darstellt. Verwaltungsakte können nichtig sein, nach § 44 VwVfG. Dort steht:
„(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“
Aus meiner Sicht ist eine rote Ampel, wenn niemand kommt automatisch nichtig, denn es gibt ja keinen Grund für die rote Ampel, womit die Begründung des Verwaltungsaktes fehlerhaft ist. Denn es ist ja offensichtlich, dass hier nicht Rot ist, um jemand zu schützen, sondern es ist nur Rot, weil die Ampel so dumm geschaltet ist. Wenn die Stelle natürlich unübersichtlich ist, dann macht die Ampel natürlich Sinn, aber eine Ampel, wo keine Gefahr für Fußverkehr droht, weil kein KFZ kommt ist aus meiner Sicht nichtig. Zumal die Ampelphasen einseitig Fußverkehr bevorzugen. Dies gilt besonders, wenn man zudem erst noch drücken soll und die Wartezeit besonders lang ist.
Wie das bei kurzen Wartezeiten tagsüber ist, bin ich mir nicht sicher. Ich bevorzuge ohnehin Zebrastreifen, da KFZ-Verkehr anhalten muss und es ansonsten keine Wartezeiten gibt.
